Bundesregierung muss Visa für gefährdete Afghanin und Familie erteilen

Am 15.08.2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Bundesregierung Visa für eine gefährdete Afghanin und ihre Familie erteilen muss.

Am 15.08.2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Bundesregierung Visa für eine gefährdete Afghanin und ihre Familie erteilen muss.
Am 15.08.2025 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Bundesregierung Visa für eine gefährdete Afghanin und ihre Familie erteilen muss.

Bundesregierung muss Visa für gefährdete Afghanin und Familie erteilen

Am heutigen Tag, dem 15. August 2025, sorgt ein wegweisender Beschluss für Aufsehen: Die Bundesregierung ist verpflichtet, einer afghanischen Juradozentin und ihrer Familie Einreisevisa für Deutschland zu erteilen. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das rechtskräftig geworden ist, nachdem die Bundesregierung ihre Beschwerde zurückgezogen hat. Damit erhält die betroffene Familie, die in Pakistan auf eine Visaentscheidung wartet, einen Lichtblick, da der Streit im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für gefährdete Afghaninnen und Afghanen stattfindet. Die Bundesregierung muss sich nun an die bereits erteilten, aber bisher nicht widerrufenen Aufnahmebescheide halten, berichtet tagesschau.de.

Der konkrete Fall betrifft nicht nur die Juradozentin selbst, sondern gleich 13 ihrer Familienangehörigen, die ebenfalls in Pakistan leben und auf ein Visum warten. Zur Zeit sind laut offiziellen Angaben mehr als 2.000 Afghanen im Nachbarland in der Warteschleife, viele davon ehemalige Ortskräfte oder Personen, die aus anderen Gründen als besonders gefährdet gelten. Die deutsche Botschaft in Kabul ist seit dem Fall Afghanistans an die Taliban im August 2021 geschlossen, was die Situation zusätzlich kompliziert. In Pakistan müssen die wartenden Afghanen ein Prüfverfahren durchlaufen, bevor sie die Möglichkeit zur Ausreise erhalten.

Schwierige Umstände in Pakistan

Die Lage für viele Afghanen in Pakistan ist angespannt. Es kommt immer wieder zu Festnahmen, zuletzt wurden mehr als 100 wartende Afghanen von den pakistanischen Behörden in ein Abschiebezentrum gebracht. Diese Entwicklungen werfen einen Schatten auf das ohnehin bereits schwierige Aufnahmeverfahren. Trotz dieser Herausforderungen wurde in dem genannten Urteil jedoch keine Sicherheitsbedenken gegen die Juradozentin oder ihre Familie festgestellt, was ihnen im Prozess zugutekam.

Wie die Rücknahme der Beschwerde durch die Bundesregierung zeigt, wird in diesem Fall versucht, endlich eine positive Lösung zu finden. Es bleibt abzuwarten, wie viele weitere Afghanen von dieser Wende profitieren können und ob es in Zukunft zu weiteren ähnlichen Entscheidungen kommt.

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