Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz: Einigung für Kultur und Kunst!

Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz: Einigung für Kultur und Kunst!
Vor kurzem wurde die Einigung zwischen der öffentlichen Hand und dem Haus Hohenzollern abgeschlossen, was die Gründung der Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz zur Folge hatte. Wie cityreport.pnr24-online.de berichtet, ist die Rechtsfähigkeit dieser Stiftung seit Anfang August anerkannt. Diese bedeutende Einrichtung wird sich um alle umstrittenen Objekte kümmern, die zwischen der öffentlichen Hand und dem Haus Hohenzollern umstritten waren.
Die Stiftung wird als bürgerliche Rechtsstiftung unter der Aufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg agieren. Ihr Rechtssitz ist in Potsdam, während die Verwaltungen in Berlin und Hechingen zu finden sind. Stifter dieser neuen Institution sind unter anderem die Bundesrepublik Deutschland, Land Berlin, Land Brandenburg sowie verschiedene bedeutende Stiftungen wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Stiftung Deutsches Historisches Museum.
Ein vielfältiges Erbe bewahren
Zu den bemerkenswerten Eigenschaften der Stiftung gehört, dass sie mehr als 3.600 Kunst- und Sammlungsgegenstände umfasst, die der Öffentlichkeit über verschiedene Sammlungen – wie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg – zugänglich gemacht werden. Die Förderung von Kunst, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung steht beim Zweck der Stiftung ganz oben.
Um diese Mission zu erfüllen, wird die Stiftung von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet, der aus anerkannten Persönlichkeiten der Kunst- und Kulturszene besteht. Hierzu zählen der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen und besteht aus Vertretern der öffentlichen Hand sowie des Hauses Hohenzollern.
Die Bedeutung von Stiftungen
Wie wikipedia.org erklärt, sind Stiftungen Institutionen, die mit Hilfe von Vermögen einen bestimmten Zweck verfolgen. Diese nicht-kommerziellen Einrichtungen haben eine lange Tradition und werden normalerweise von einem oder mehreren Gründern ins Leben gerufen, um das Vermögen über Generationen hinweg zu sichern. Bereits im frühen Mittelalter existierten solche Stiftungen, die zur Gründung von Krankenhäusern und Waisenhäusern beitrugen.
Stiftungen existieren oft, um sicherzustellen, dass gemeinnützige Zwecke im Sinne des Gründers auch langfristig verfolgt werden. In Deutschland sind diese Einrichtungen besonders verbreitet und erleben seit den 2000er Jahren einen Aufschwung, wobei sich immer mehr Menschen engagieren möchten.
In diesem Kontext ist die Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz ein weiteres Beispiel dafür, wie Kultur und Kunst in Deutschland gefördert werden können. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Stiftung entwickeln wird und welche weiteren kulturellen Schätze sie bewahren und präsentieren kann.