Gericht kippt Dobrindts Zurückweisungen: Asylsuchende dürfen bleiben!
Gericht kippt Dobrindts Zurückweisungen: Asylsuchende dürfen bleiben!
Frankfurt (Oder), Deutschland - Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig ist. Dieser Grundsatz gilt insbesondere für den Fall dreier Somalier, die Anfang Mai per Zug aus Polen einreisten und am selben Tag nach Frankfurt (Oder) zurückgewiesen wurden, nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten. Die Bundespolizei hatte die Rückweisung mit der Begründung gerechtfertigt, die Betroffenen hätten aus einem sicheren Drittstaat eingereist. rbb24
Die Richter der 6. Kammer wiesen die Argumentation der Bundespolizei zurück und hoben hervor, dass Deutschland verpflichtet ist, das Dublin-Verfahren vollständig durchzuführen, bevor eine Rückweisung erfolgen darf. Dies bedeutet, dass Asylsuchende nicht ohne das Dublin-Verfahren abgewiesen werden dürfen. tagesschau
Rechtslage und politische Konsequenzen
Durch die Entscheidung sehen sich die Bestrebungen des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt, die Grenzkontrollen zu intensivieren und die Zurückweisung von Asylbewerbern anzuordnen, erheblich eingeschränkt. Dobrindt hatte diese Maßnahme gleich nach seinem Amtsantritt umgesetzt, wobei Ausnahmen für Schwangere, Kinder und andere vulnerable Gruppen gemacht wurden. Zuvor war es nur möglich, Personen, die kein Asylgesuch geäußert hatten oder mit einer temporären Einreisesperre belegt waren, zurückzuweisen. Die gegenwärtige Entscheidung widerspricht dieser neuen politischen Linie und sorgt für eine aufgewühlte Debatte unter den Parteien. Zeit
Zusätzlich fordert die Partei Die Grünen, Dobrindt auf, seine Anordnung zurückzuziehen und kritisieren den nationalen Alleingang der Bundesregierung in dieser Angelegenheit. Diese Sichtweise wird auch von der Gewerkschaft der Polizei geteilt, die sich in ihrer Skepsis gegenüber der neuen Verfahrensweise bestätigt sieht. Sie fürchtet, dass die Verschärfung der Regelungen möglicherweise nicht die erhoffte Sicherheit bringt. rbb24
Ausblick auf mögliche Entwicklungen
Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist unanfechtbar, jedoch könnte in einem Hauptsacheverfahren eine andere Entscheidung getroffen werden. Unionspolitiker betonen, dass sie an der bisherigen Praxis festhalten möchten und betrachten das Urteil als Einzelfallentscheidung, die keine allgemeine Wirkung entfaltet. Innenminister Dobrindt beruft sich in seinen Maßnahmen auf Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese rechtliche Grundlage könnte im weiteren Verlauf noch zur Diskussion stehen. tagesschau
Die kontroversen Maßnahmen am deutschen Grenzbereich stehen somit im Mittelpunkt politischer Auseinandersetzungen und werfen die Frage auf, wie die Bundesregierung künftig mit dem Thema Asyl und Migration umgehen wird.
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Ort | Frankfurt (Oder), Deutschland |
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