KV Mecklenburg-Vorpommern: Alarmruf für ambulante Versorgung!

KV Mecklenburg-Vorpommern: Alarmruf für ambulante Versorgung!
In den letzten Wochen haben die Herausforderungen der ambulanten Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zunehmend die Diskussionen dominiert. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch ihren Vorstand, warnt vor der Erhaltung unwirtschaftlicher Krankenhausstandorte. Diese Entwicklung könnte zulasten der ambulanten Versorgung gehen, wie in einem Bericht von Ärzteblatt nachzulesen ist.
Die KV zeigt sich besorgt über die Äußerungen von Landesgesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD), die mehr ambulante Behandlungen im Krankenhaus propagiert. Laut Drese ist die Doppelstruktur zwischen Fachärzten im Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten nicht mehr tragbar. Die KV hingegen befürchtet eine Umverteilung, die unwirtschaftliche stationäre Strukturen begünstigt und die dringend benötigten Ressourcen für die niedergelassenen Ärzte in den Hintergrund drängt.
Reformen und ihre Auswirkungen
Die Ministerin hebt die Bedeutung der Krankenhausreform für die Region hervor. Ziel ist es, die Reform offen und transparent im Dialog mit kommunalen Vertretern und den Krankenhäusern umzusetzen. Bis Ende 2026 sollen alle vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sein, wobei ab 2027 ein neues Leistungsgruppensystem in den Kliniken eingeführt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Krankenhäuser wissen, welche Leistungen sie ab 2027 anbieten können. Dies wird von Regierung MV angekündigt.
Ebenfalls problematisch ist die Tatsache, dass in Mecklenburg-Vorpommern 70% der Kliniken als Sicherstellungskrankenhäuser gelten, die zusätzliche finanzielle Unterstützung für wohnortnahe Versorgung erhalten. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Bundesländern, wo lediglich 6,6% der Krankenhäuser diese Kategorie erreichen. Die KV kritisiert die Politik von Drese als zu stark auf die Krankenhäuser fokussiert, während die Leistungen der niedergelassenen Ärzte und ihrer Mitarbeiter vernachlässigt werden.
Ambulantisierung im Fokus
In einem breiteren Kontext nimmt die Ambulantisierung im Gesundheitswesen an Bedeutung zu. Der Trend zur Verlagerung stationärer Behandlungen in den ambulanten Bereich wird laut Gesundheitsmarkt immer deutlicher. Eine konsequentere Ambulantisierung wird von Ärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Der Markt zeigt, dass in den letzten Jahren die Zahl der ambulanten Eingriffe, insbesondere in der Inneren Medizin, signifikant gestiegen ist, eine Entwicklung, die durch neue Vergütungsmodelle unterstützt werden soll.
Ein Beispiel für diese Entwicklung ist die bevorstehende Einführung von Hybrid-DRGs zum 1. Januar 2024, welche eine sektorengleiche Vergütung für bestimmte Verfahren ermöglichen wird. Der AOP-Katalog wird ebenfalls ausgebaut, was die Durchführung ambulante Operationen durch Ärzte in Praxen fördern könnte.
Insgesamt liegen die Dinge in Mecklenburg-Vorpommern politisch wie auch praktisch in der Schwebe. Während sich verschiedene Akteure um die Zukunft der ambulanten Versorgung sorgen, bleibt abzuwarten, wie die Reformen tatsächlich umgesetzt werden und ob die Bedürfnisse der Patienten im Mittelpunkt bleiben.