Schwerin bleibt ohne Verfahrenslotsen: Ein Aufschrei der Familien!

Schwerin diskutiert die Umsetzung von Verfahrenslotsen für Familien mit behinderten Kindern, steht jedoch vor finanziellen Herausforderungen.
Schwerin diskutiert die Umsetzung von Verfahrenslotsen für Familien mit behinderten Kindern, steht jedoch vor finanziellen Herausforderungen. (Symbolbild/NAG)

Schwerin bleibt ohne Verfahrenslotsen: Ein Aufschrei der Familien!

Schwerin, Deutschland - In Schwerin gibt es aktuell erhebliche Diskussionen über die Unterstützung von Familien mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern. Ein zentraler Punkt ist der gesetzlich vorgeschriebene Einsatz von Verfahrenslotsen, der ab Januar 2024 greifen sollte. Doch was ist bis jetzt tatsächlich passiert?

Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt hat im Juni 2023 eine Anfrage an den Fachdienst Jugend gerichtet, in der es um diese Verfahrenslotsen geht. Diese sind dazu da, Familien bei Anträgen und der Wahrnehmung ihrer Rechte zu helfen. Doch der Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier machte klar, dass in Schwerin bis dato keine Stellen für diese wichtigen Positionen eingerichtet wurden. Die Stadt begründet dies mit den finanziellen Herausforderungen, die durch die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJSG) von 2021 entstanden sind. Die Herausforderungen sind also nicht von ungefähr, wie schwerin.news berichtet.

Finanzielle Hürden und Verfassungsrechtliche Bedenken

Ein weiterer Aspekt, der die Situation kompliziert macht, ist die von der Stadt eingelegte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Solange hier kein Urteil ergeht, wird die Einrichtung der Verfahrenslotsen auf Eis gelegt. Trotz dieser Schwierigkeiten bereitet sich der Fachdienst Jugend dennoch auf die geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfeleistungen vor, die ab 2028 in Kraft treten soll. Zudem wurde ein gemeinsamer Verfahrensstandard mit dem Fachdienst Soziales entwickelt, um künftig besser auf die Bedarfe junger Menschen mit Behinderungen eingehen zu können.

Angelika Stoof, die Vorsitzende des Behindertenbeirats, hat den Handlungsdruck in dieser Frage betont. Sie hebt hervor, dass die Stadt sehr aktiv werden muss, insbesondere nach der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Schließlich arbeiten Fachleute aktuell daran, Inklusion zu einem selbstverständlichen Teil ihrer Arbeit zu machen und Barrieren abzubauen.

Zukunftsausblick: Inklusive Lösungen

Ab 1. Januar 2028 werden die Jugendämter in Deutschland in erster Linie für die Leistungen an Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen zuständig sein. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat bereits einen Beteiligungsprozess mit verschiedenen Akteuren gestartet, um eine inklusive Lösung zu erarbeiten. Dabei sollen alle relevanten Aspekte wie das Verfahren, Kostenbeteiligung und die Anspruchsvoraussetzungen diskutiert werden. Details dazu werden in einem noch zu entwickelnden Bundesgesetz geregelt, wie dijuf.de informiert.

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass es auch bundesweit Bestrebungen gibt, die Anliegen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen stärker in der Kinder- und Jugendhilfe zu verankern. Es gibt klare Vorgaben, dass diese Kinder gemeinsam mit ihren nicht behinderten Altersgenossen in Kindertageseinrichtungen gefördert werden sollen, wie auch die Lebenshilfe anmerkt. Es ist wichtig, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für alle jungen Menschen sicherzustellen und Fachkräfte über die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen aufzuklären.

Die aktuelle Situation in Schwerin ist also nur ein Puzzlestück in einem viel größeren Bild. Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklungen die kommenden Monate mit sich bringen werden und ob der Druck von Fachleuten und Betroffenen zu einer zügigen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen führt.

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OrtSchwerin, Deutschland
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