21-Jähriger Raser mit 1,86 Promille rammt Polizei in Wismar!

Ein 21-Jähriger raste alkoholisierter durch Wismar, krachte in ein Polizeiauto und gefährdete Fußgänger. Ermittlungen laufen.
Ein 21-Jähriger raste alkoholisierter durch Wismar, krachte in ein Polizeiauto und gefährdete Fußgänger. Ermittlungen laufen. (Symbolbild/NAG)

21-Jähriger Raser mit 1,86 Promille rammt Polizei in Wismar!

Wismar, Deutschland - Ein 21-jähriger Autofahrer sorgte am Sonntagabend in Wismar für Aufregung, als er ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss durch die Stadt raste. Laut nordkurier.de gefährdete er dabei mehrere Fußgänger und beschädigte schließlich einen Polizeiwagen. Der Vorfall ereignete sich in der Fußgängerzone der Altstadt, wo der Fahrer mit einem Atemalkoholwert von 1,86 Promille unterwegs war. Er hatte zuvor an einer Kreuzung ruckartig rückwärts gegen ein anderes Auto gefahren und war dann mit aufheulendem Motor davongefahren.

Bei einer anschließenden Polizeisperre entging ein Beamter nur knapp einer Kollision, als er mit der Stoppkelle zur Seite springen musste. Der Fahrer rammte schließlich einen Streifenwagen und setzte seine Flucht Richtung Stadthafen fort, wo er und sein Beifahrer schließlich zu Fuß flüchteten. Die Polizei konnte den Fahrer jedoch in der Nähe des Hafens fassen, während sich der Beifahrer kurze Zeit später stellte. Der gesamte Sachschaden wird auf etwa 7000 Euro geschätzt.

Rechtliche Konsequenzen

Der Vorfall wirft ernste Fragen zur Fahrerlaubnis und zu den rechtlichen Konsequenzen auf. Laut adac.de erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis in der Regel bei Straftaten im Straßenverkehr. In diesem Fall könnte der Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer und rücksichtsloser Fahrweise entzogen werden. Bei einem Atemalkoholwert von 1,86 Promille sind die Voraussetzungen für eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis gegeben.

Nach § 69 des Strafgesetzbuches können die Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis vielfältig sein, unter anderem auch bei grob verkehrswidrigem Verhalten und wiederholtem aggressiven Fahren. Die Mindestdauer für eine Sperrfrist, die vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eingehalten werden muss, beträgt in der Regel sechs Monate, kann aber auch bis zu fünf Jahre betragen, insbesondere im Falle schwerer Vergehen.

Alkoholverzicht und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Der Fall des 21-Jährigen erinnert an die strengen Anforderungen, die im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch stehen, wie sie auf bussgeldsiegen.de beschrieben werden. Bei einer vorherigen Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer müssen Fahrer häufig eine vollständige Abstinenz nachweisen, um die Fahreignung wiederzuerlangen. Das Gericht kann die Entziehung der Fahrerlaubnis auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten vollziehen, wenn die Nichteignung des Fahrers offensichtlich ist.

Die Voraussetzungen für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einem Trunkenheitsdelikt sind klar: Neben einer nachgewiesenen Abstinenz von mindestens einem Jahr muss ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt werden, das die Fahreignung bescheinigt. Das zeigt, wie rigoros die Behörden bei Alkoholproblemen handeln.

Die Polizei in Wismar hat in diesem Fall Zeugen um Unterstützung gebeten, während die Ermittlungen weiterhin anhalten. Die Öffentlichkeit ist zunehmend besorgt über die Gefahren, die alkoholisiertes Fahren mit sich bringt, und der Vorfall ist ein weiteres Beispiel für die Notwendigkeit verstärkter Aufklärung und rechtlicher Maßnahmen gegen Trunkenheit am Steuer.

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OrtWismar, Deutschland
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