Bahrmann schockt Meißen: Domain-Sicherungs-Krimi vor OB-Wahl!

Bahrmann schockt Meißen: Domain-Sicherungs-Krimi vor OB-Wahl!
Meißen, Deutschland - Die Oberbürgermeisterwahl in Meißen wirft bereits ihre Schatten voraus und sorgt für reichlich Gesprächsstoff. Martin Bahrmann, der Oberbürgermeisterkandidat der FDP, hat kürzlich für Aufregung gesorgt, indem er zugegeben hat, die Website seines Mitbewerbers Markus Renner gesichert zu haben. Dies geschah, bevor Renner offiziell seine Kandidatur bekanntgab. Bahrmann sieht seine Handlung als Beispiel für notwendige Vorausplanung und strategisches Denken, das für das Amt des Oberbürgermeisters unabdingbar ist. „Warum wird Renner erst jetzt aktiv, wenn er ein öffentlichkeitswirksames Amt anstrebt?“, fragt Bahrmann, der sich auch über die späte Reaktion seines Konkurrenten wundert, wie diesachsen.de berichtet.
Doch die Wogen glätten sich, denn die beiden Kandidaten haben sich auf einen Deal geeinigt. Beide zahlen jeweils 100 Euro an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr in Meißen, und Bahrmann wird die gesicherte Domain zurückgeben, da der Zweck seiner Aktion erfüllt sei. Das zeigt, dass ein Schachzug im Wahlkampf nicht immer zum Zank führen muss.
Wahlen, Wahlen, Wahlen!
Die Wahl selbst findet am 7. September 2025 statt, und falls nötig, gibt es am 28. September 2025 einen zweiten Wahlgang. Der aktuelle Oberbürgermeister Olaf Raschke, der seit 2004 im Amt ist und zuletzt 2018 für eine dritte Amtszeit gewählt wurde, hat bereits angekündigt, nicht erneut antreten zu wollen. Diese Entscheidung bedeutet, dass Meißen nach der Amtszeit von Raschke, die im Oktober 2025 endet, einen neuen Stadtoberhaupt wählen wird, wie stadt-meissen.de vermeldet.
Bisherige Amtsinhaber werden in Sachsen alle sieben Jahre gewählt, was die Wahlen besonders spannend macht. Wer im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erzielt, muss sich im zweiten Wahlgang entscheiden. Dort genügt dann die relative Mehrheit, und im Falle von Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen. Auch wenn Bewerber nicht zwingend ihren Wohnsitz in Meißen haben müssen, gibt es eine Einschränkung: Personen, die 65 Jahre oder älter sind, sind nicht wählbar.
Mit dem Wahltermin in Sicht, bleibt unserer Stadt nur zu wünschen, dass die Kandidaten ihre Strategien und Programme vorzustellen und die Bürger auf ihre Seite zu ziehen. Meißen steht vor einem spannenden Wahlkampf, der trotz der jüngsten Turbulenzen durch auserlesene Persönlichkeiten geprägt sein könnte.
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Ort | Meißen, Deutschland |
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