Thüringen gegen Bund: Millionenstreit um Kali-Kosten entscheidet sich morgen!

Thüringen klagt am 26. Juni gegen alleinige Kosten für Kali-Sicherungsarbeiten im Bundesverwaltungsgericht Leipzig.
Thüringen klagt am 26. Juni gegen alleinige Kosten für Kali-Sicherungsarbeiten im Bundesverwaltungsgericht Leipzig. (Symbolbild/NAG)

Thüringen gegen Bund: Millionenstreit um Kali-Kosten entscheidet sich morgen!

Springen, Thüringen, Deutschland - Thüringen steht im Mittelpunkt eines brisanten Rechtsstreits, der die Finanzierungsverantwortung für die Sicherungsarbeiten an stillgelegten Kali-Gruben betrifft. Jährlich investiert das Land mehrere Millionen Euro, um Umweltgefahren aus der Vergangenheit zu entschärfen und die Stabilität der Gruben zu sichern. Die Thüringer Landesregierung fordert nun die Beteiligung des Bundes an diesen Kosten. Eine entscheidende Verhandlung findet am 26. Juni 2025 um 9:00 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt, wo über die zukünftige Kostenverteilung entschieden wird. Ob an diesem Tag ein Urteil fällt, bleibt abzuwarten.

Die prominente Teilnahme von Umweltminister Tilo Kummer unterstreicht die Wichtigkeit des Verfahrens für Thüringen. Seit vielen Jahren kämpft das Land gegen die alleinige Verantwortung für die Sicherung dieser Altlasten, die aus der Zeit des DDR-Bergbaus stammen. Mit Blick auf den 1999 abgeschlossenen Generalvertrag zur Kostenteilung zielt die Klage darauf ab, Nachverhandlungen anzustoßen. Thüringen sieht sich gezwungen, seit 2017 Vorleistungen zu erbringen, und argumentiert, dass die prognostizierten Kosten im Vertrag viel zu niedrig angesetzt waren. Der Bund hatte früher Bergbauunternehmen von den Sicherungskosten freigestellt, doch die bereitgestellten Mittel sind nun erschöpft.

Hohe Belastungen für die Landesfinanzen

Im Jahr summieren sich die Kosten für die Sicherungsarbeiten in den Gruben Springen und Merkers auf beeindruckende 16 bis über 20 Millionen Euro. Diese Zahlungen gehen an den Bergbaukonzern Kali+Salz, der die Sicherung in den Altlasten übernimmt. Die Notwendigkeit dieser Arbeiten ist nicht zu unterschätzen: Sie sind entscheidend, um einzustürzende Hohlräume durch den Kali-Abbau in der DDR zu verhindern und um die Gefahren durch Wassereinbrüche, wie sie in Springen festgestellt wurden, zu beseitigen.

Die Thüringer Regierung steht nicht allein da; in anderen Bundesländern wie Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden im Rahmen ihrer Altlasten-Generalverträge günstigere Klauseln festgelegt, die eine größere finanzielle Sicherheit bieten. In diesem Kontext betont Kummer, dass die ökologischen Folgekosten nicht ausschließlich Verantwortung des Landes sind. Diese Belastungen machen mittlerweile rund 10% des Etats des Ministeriums aus.

Der lange Weg zur Klärung

Die Klage richtet sich gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Nachfolgeeinrichtung der früheren Bundesanstalt für den Altlastenbereich (BvS). Das Verfahren wird nicht nur für Thüringen, sondern auch für die künftige Handhabung ähnlicher Fälle von Bedeutung sein. Kummer zeigt sich optimistisch, dass der Bund wieder an den Tisch zurückkehrt und die Kostenbeteiligung neu verhandelt wird, um die finanzielle Belastung des Landes zu entzerren. Doch ob dies gelingt, ist noch offen.

Die heutige Verhandlung könnte also weitreichende Folgen haben. Thüringen muss nicht nur die Sicherungsarbeiten finanzieren, sondern auch einen Lösungsweg für die Altlasten der Vergangenheit finden, die noch lange nicht abschließend geklärt sind. Was auch immer die Entscheidung des Gerichts sein mag, sie wird sicherlich tiefgehende Auswirkungen auf die Umweltpolitik und die Finanzen Thüringens haben. Das Land bleibt gespannt auf das Urteil, das möglicherweise einen neuen Kurs einleiten könnte.

Umfassende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter stern.de sowie antennethueringen.de und borkenerzeitung.de.

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OrtSpringen, Thüringen, Deutschland
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