Rentenreform 2025: Bundesregierung plant große Änderungen für alle!

Die Bundesregierung plant umfassende Rentenreformen bis 2026, darunter die Frühstart-Rente und Anpassungen der Mütterrente.
Die Bundesregierung plant umfassende Rentenreformen bis 2026, darunter die Frühstart-Rente und Anpassungen der Mütterrente. (Symbolbild/NAG)

Deutschland - Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat umfassende Veränderungen im Rentensystem angekündigt. Ziel dieser Reformen ist es, bis zur Mitte des Jahres 2025 sichtbare Fortschritte zu erreichen. Wie Ruhr24 berichtet, umfasst der Koalitionsvertrag mehrere bedeutende Neuerungen, die sowohl jüngere als auch ältere Generationen betreffen. Dazu zählt die Einführung einer „Frühstart-Rente“ für junge Menschen sowie Anpassungen der „Mütterrente“ und die Einführung einer „Aktivrente“.

Die Frühstart-Rente, welche ab 2026 in Kraft treten soll, sieht vor, dass Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, die eine Bildungseinrichtung besuchen, monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot erhalten. Mit einer jährlichen Rendite von 6 % könnte aus 1.440 Euro bis zum 67. Lebensjahr ein Betrag von rund 36.500 Euro entstehen. Bei zusätzlichen Einzahlungen von 100 Euro monatlich ab 18 Jahren könnte das Endkapital sogar bis zu 375.000 Euro betragen.

Mütterrente und aktive Rentenmodelle

Ein zentrales Element der Reform ist die sogenannte „Mütterrente 3“. Diese stellt sicher, dass alle Mütter in der Rentenversicherung gleichgestellt werden. Mütter erhalten künftig drei Rentenpunkte pro Kind, unabhängig vom Geburtsjahr. Besonders vorteilhaft ist die Regelung für Mütter mit Kindern vor 1992, die einen halben Rentenpunkt mehr erhalten. Dies könnte ab Juli 2025 etwa 20,39 Euro monatlich zusätzlich zur Rente bedeuten. Schätzungen zufolge werden rund 10 Millionen Rentner von dieser Neuregelung profitieren.

Darüber hinaus wurde die „Aktivrente“ eingeführt, die es Rentnern ermöglicht, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzu zu verdienen. Diese Maßnahme soll ältere Erwerbstätige unterstützen und den Rentenniveau stabilisieren. Der Rentenzuschlag von 0,5 % für jeden Monat des späteren Rentenbeginns bleibt jedoch weiterhin bestehen und wird somit auch nicht angetastet.

Stabilität des Rentensystems

Die gesamte Reform zielt darauf ab, das Rentenniveau bis mindestens 2031 stabil bei rund 48 % zu halten. Dies wird als entscheidender Schritt angesichts des demografischen Wandels betrachtet, der auch die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) unter Druck setzt. Bis Mitte der 2030er Jahre erreichen geburtenstarke Jahrgänge das Rentenalter, und die steigende Lebenserwartung verstärkt die Herausforderungen innerhalb des Systems. Die Notwendigkeit, die Finanzierung durch Steuermittel zu sichern, um die Belastung für Arbeitnehmer zu verringern, ist offensichtlich. Wie Bürger-Geld anmerkt, wird eine Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent erwartet, was für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren ein monatliches Plus von 66,15 Euro bedeutet.

Fachleute warnen jedoch, dass die demografische Entwicklung zu einem Druck auf das Rentensystem führen wird. Eine mögliche Erhöhung des Beitragssatzes auf bis zu 29 % bis 2070, verbunden mit keine Haltelinien mehr ab 2026, lassen Raum für spekulative Szenarien. Vorschläge einer Rentenkommission, die Reformvorschläge erarbeiten soll, konzentrieren sich auf die Sicherstellung eines langfristigen, zukunftsfähigen Rentensystems und die mögliche Einführung eines einheitlichen Rentensystems, das auch Selbständige, Beamte und Abgeordnete einbezieht. Damit soll das Rentensystem nicht nur stabilisiert, sondern auch an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden.

In diesem Kontext plant die Bundesregierung auch eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus. Die Herausforderungen durch eine sinkende Zahl an Beitragszahlern und eine steigende Zahl an Ruheständern rücken dabei zunehmend in den Fokus der politischen Debatte. Schließlich werden die Finanzmittel, die aus den Bundesmitteln kommen, ebenfalls unter Druck gesetzt, was die politischen Entscheidungen über die Verteilung der demografischen Lasten und die Optimierung der Rentenleistungen weiter beeinflusst. Die Bundesbank stellt dazu fest, dass die politischen Entscheidungsträger sorgfältig abwägen müssen, wie die finanziellen Lasten künftig verteilt werden können.

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Ort Deutschland
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