Neues Gesetzentwurf zum Schutz Berlins Kleingärten: Was plant der Senat?

Der Berliner Senat plant ein neues Gesetz zum Schutz von Kleingärten, um ihre dauerhafte Sicherung in der Stadt zu gewährleisten.
Der Berliner Senat plant ein neues Gesetz zum Schutz von Kleingärten, um ihre dauerhafte Sicherung in der Stadt zu gewährleisten. (Symbolbild/NAG)

Neues Gesetzentwurf zum Schutz Berlins Kleingärten: Was plant der Senat?

Berlin, Deutschland - Der Berliner Senat plant ein entscheidendes neues Gesetz, das die dauerhafte Sicherung von Kleingartenanlagen in der Stadt zum Ziel hat. Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) hat angekündigt, dass der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden soll. Die FAZ berichtet, dass insbesondere landeseigene Flächen unter diesem neuen Regelwerk besonders geschützt werden sollen. Momentan gibt es in Berlin rund 870 Kleingartenanlagen mit etwa 70.700 Parzellen, die sich insgesamt über 2.900 Hektar erstrecken – das entspricht etwa drei Prozent der Fläche von Berlin.

Im Rahmen des geplanten Gesetzes soll die Umwidmung dieser Flächen nur in engen Grenzen erlaubt werden. Eine Umwidmung ist nur möglich, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse am Bau von Wohnraum für bezahlbaren Wohnraum oder an der Errichtung von sozialer und verkehrlicher Infrastruktur besteht. Notwendig ist zudem die Zustimmung des Abgeordnetenhauses sowie die Bereitstellung von Ersatzflächen für die betroffenen Kleingärtner.

Schutz der Kleingartenanlagen

Der Gesetzentwurf wird in Abstimmung mit mehreren Senatsverwaltungen sowie dem Landesverband der Gartenfreunde erarbeitet und liegt zurzeit in der Mitzeichnung. RBB24 hebt hervor, dass drei Viertel der Berliner Kleingartenanlagen in Landeshand sind und diese durch das Gesetz vor einem Verkauf geschützt werden sollen. Ausnahmen sind lediglich vorgesehen, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung deutlich überwiegt. Solche Ausnahmen könnten insbesondere für den Wohnungsbau sowie für notwendige infrastrukturelle Einrichtungen wie Schulen oder Kitas gelten.

Kritiker, unter anderem aus den Reihen der Grünen und der SPD, äußern Bedenken, dass das Gesetz nicht ausreichend Schutz bietet. Insbesondere wird gefordert, den Begriff „Wohn- und Mobilitätsbedürfnisse“ genauer zu definieren, um Missbrauch zu verhindern. Zudem könnte es in der Zukunft zu stärkeren Kontrollen für die Kleingärtner kommen. Bei Nichteinhaltung der festgelegten Vorgaben drohen Abmahnungen oder sogar Kündigungen der Pachtverträge.

Langfristige Perspektive

Der neue Gesetzentwurf ist ein Teil des umfassenden Kleingartenentwicklungsplans (KEP), der seit 2004 in Berlin verfolgt wird. Berlin.de informiert darüber, dass dieser Plan im Laufe der Jahre immer wieder überarbeitet und an aktuelle Herausforderungen, wie demografischen Wandel und städtebauliche Umbauprozesse, angepasst wurde. Die Steuerungsgruppe, die die Überarbeitung begleitet, setzt sich aus Vertretern des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde sowie von Bezirksämtern zusammen.

Die Diskussion um das neue Gesetz zeigt deutlich, wie wichtig Kleingärten nicht nur für die Kleingärtner selbst, sondern auch als wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns in einer Metropole wie Berlin sind. Historisch gewachsen, stellen sie eine kulturelle, ökologische und soziale Ressource dar, die es zu bewahren gilt.

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OrtBerlin, Deutschland
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