Zoll enthüllt: 65 Verdachtsfälle bei Schwarzarbeit in Sachsen!

Zoll enthüllt: 65 Verdachtsfälle bei Schwarzarbeit in Sachsen!
Dresden, Deutschland - In den letzten Tagen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) in Deutschland wieder einmal zugeschlagen. Am 16. Juni 2025 wurden in einem umfassenden Einsatz, an dem mehr als 100 Zöllner beteiligt waren, acht Baustellen in Dresden, Leipzig sowie in Ost- und Nordsachsen kontrolliert. Dabei standen über 260 Arbeiter aus mehr als 60 Unternehmen im Fokus der Prüfungen, die sicherstellen sollen, dass die gesetzlichen Mindestlohnvorschriften eingehalten werden.
Die Überprüfung hat ergeben, dass es in 65 Fällen Verdachtsmomente gibt, die einer genaueren Untersuchung bedürfen. Vor allem Vorwürfe bezüglich Mindestlohnverstößen, Beitragsvorenthaltung und illegale Ausländerbeschäftigung stehen im Raum. „Das Baugewerbe ist stark von Schwarzarbeit betroffen“, erklärt Heike Wilsdorf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dresden. Die Komplexität der Firmenstrukturen und Verschleierungstaktiken mache gezielte Kontrollen unerlässlich, berichtet Bild.de.
Der gesetzliche Mindestlohn im Fokus
Regelmäßige Kontrollen sind notwendig, um sicherzustellen, dass der gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde liegt, auch tatsächlich gezahlt wird. Nach dem Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, verpflichtet, diesen Mindestlohn zu zahlen. Das Bundesministerium der Finanzen informiert darüber, dass verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können.
Bei den Prüfungen befragt die FKS nicht nur die Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen, sondern analysiert auch die Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber. Dazu gehören unter anderem Lohn-, Finanz- und Auftragsbuchhaltungen sowie Arbeitszeitaufzeichnungen. So will man sicherstellen, dass keine unrechtmäßigen Praktiken wie falsche Bezeichnungen von Arbeitnehmern oder unvollständige Stundenaufzeichnungen genutzt werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen.
Der Einsatz der FKS: Ein wichtiger Schritt gegen Schwarzarbeit
Die FKS führt kontinuierlich gesetzlich vorgeschriebene und verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Diese Prüfungen können auch vergangene Zeiträume umfassen und zeigen in der Regel hohe Missbrauchsraten auf. Darüber hinaus arbeiten die Zöllner eng mit anderen Behörden zusammen, wie etwa der Rentenversicherung, um der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein Ende zu setzen, wie zoll.de berichtet.
Für die betroffenen Unternehmen besteht nicht nur die Gefahr finanzieller Strafen, sondern auch der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bei Verstößen gegen die Mindestlohnregelungen. Damit wird deutlich, wie ernst es der Bundesregierung ist, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Für alle, die Informationen oder Hinweise auf mögliche Verstöße haben, steht die Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 030 60280028 zur Verfügung. Zudem können Informationen auf der Website www.bmas.de/mindestlohn abgerufen werden.
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Ort | Dresden, Deutschland |
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