Schwarzarbeit im Baugewerbe: Zoll kontrolliert 260 Arbeiter in Sachsen

Schwarzarbeit im Baugewerbe: Zoll kontrolliert 260 Arbeiter in Sachsen

Dresden, Deutschland - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden hat am 16. Juni 2025 eine umfassende Prüfung im Baugewerbe durchgeführt, die bundesweit ausgerichtet und risikoorientiert war. Bei dieser Aktion waren über 100 Zöllner im Einsatz, die insgesamt acht Baustellen in Dresden, Leipzig sowie Ost- und Nordsachsen überprüften. Dabei trafen sie auf mehr als 260 Arbeitnehmer von 60 unterschiedlichen Firmen. Die Ermittler fanden in 65 Fällen Verdachtsmomente, die eine weitergehende Prüfung nach sich ziehen werden, darunter Mindestlohnverstöße sowie illegale Ausländerbeschäftigung. Heike Wilsdorf, Pressesprecherin der Finanzkontrolle, erläuterte, dass insbesondere Bauhaupt- und Nebengewerbe häufig in den Fokus der Ermittlungen geraten, da sie besonders betroffen von Schwarzarbeit seien. Arbeitgeber, egal ob ansässig im In- oder Ausland, müssen die deutschen Mindestlohnvorschriften einhalten. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde, der seit dem 1. Januar 2025 gilt, bisher waren es 9,35 Euro.

Die Problematik der Schwarzarbeit ist in Deutschland kein neues Thema. Laut dem Bundesfinanzministerium wurden im Jahr 2024 Schäden durch Schwarzarbeit in Höhe von rund 766 Millionen Euro festgestellt. Bei etwa 25.000 Arbeitgeberprüfungen wurden fast 97.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Insgesamt wurden Freiheitsstrafen von 1.277 Jahren verhängt. Es ist deutlich zu erkennen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung fast alle Wirtschaftsbereiche betreffen, insbesondere jedoch lohnintensive Branchen. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bildet die rechtliche Grundlage für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und wurde 2019 reformiert, um die Prüfungsbefugnisse der Finanzkontrolle zu erweitern.

Hintergrund und Entwicklungen

Seit der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland am 1. Januar 2015 hat die öffentliche Diskussion oft die Auswirkungen dieser Maßnahme auf Beschäftigung und Löhne in den Vordergrund gestellt. Der Mindestlohn wurde stufenweise von anfangs 8,50 Euro auf 9,35 Euro erhöht. Neuere Studien zeigen jedoch, dass es nur wenige belastbare Informationen zur Verbindung zwischen Mindestlohn, Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gibt. Eine Untersuchung, die verschiedene lohnintensive Branchen, darunter das Gastgewerbe und die Fleischwirtschaft, analysierte, ergab, dass die Strukturmerkmale der jeweiligen Branche und die Motivationen der Beteiligten wichtiger sind als der Mindestlohn selbst.

Schwarzarbeit bleibt ein vielschichtiges Thema. Während die Finanzkontrolle weiterhin bemüht ist, die Regelungen durchzusetzen, ist die organisierte Schwarzarbeit europaweit aktiv. Die Bekämpfung solcher Formen der illegalen Beschäftigung erweist sich als herausfordernd, insbesondere aufgrund des Kettenbetrugs, der komplexe kriminelle Strukturen nutzt, um Schwarzlohnzahlungen und Korruption zu finanzieren. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die geltenden Bestimmungen ernst nehmen und einhalten.

Die aktuellen Prüfungen bestätigen einmal mehr, wie entscheidend es ist, für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen und die Rechte aller Arbeitnehmer zu schützen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Arbeitsmarkt für alle Beteiligten transparent und gerecht bleibt.

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OrtDresden, Deutschland
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