Waffen- und Messerverbot: So wird Berlin sicherer im öffentlichen Verkehr!

Ab dem 17. Juli 2025 gilt in Berlins öffentlichen Verkehrsmitteln ein umfassendes Verbot für Waffen und Messer, um die Sicherheit zu erhöhen.

Ab dem 17. Juli 2025 gilt in Berlins öffentlichen Verkehrsmitteln ein umfassendes Verbot für Waffen und Messer, um die Sicherheit zu erhöhen.
Ab dem 17. Juli 2025 gilt in Berlins öffentlichen Verkehrsmitteln ein umfassendes Verbot für Waffen und Messer, um die Sicherheit zu erhöhen.

Waffen- und Messerverbot: So wird Berlin sicherer im öffentlichen Verkehr!

Ab dem 17. Juli 2025 wird es ernst in den Berliner Verkehrsmitteln: Das Mitführen gefährlicher Gegenstände wie Messer und Reizgas wird strikt verboten. Diese neue Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen und Angriffe mit Waffen zu verringern. Die von der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, eingebrachte Rechtsverordnung wurde bereits am 24. Juni 2025 in einer Senatssitzung beschlossen und tritt nun in Kraft. RadioEins berichtet, dass das Verbot nicht nur für U-Bahnen, S-Bahnen und Busse gilt, sondern auch für Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und andere Zugänge.

Die Liste der verbotenen Gegenstände umfasst sämtliche Arten von Messern sowie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Selbst Personen mit einem Kleinen Waffenschein dürfen ihre SRS-Waffen nicht mehr in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitführen. Ausnahmen werden allerdings für Polizei- und Rettungskräfte sowie Beschäftigte der Gastronomie gemacht. Ein genaues Auge werden die Beamten der Bundespolizei auf die Einhaltung der neuen Regelung haben, da sie die Berechtigung für verdachtsunabhängige Kontrollen haben. Sollte jemand gegen das Verbot verstoßen, drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro. Dies erfolgt im Rahmen der Ordnungswidrigkeiten und soll sicherstellen, dass alle Fahrgäste die neuen Sicherheitsstandards ernst nehmen. Auch über die Details des Verbots und mögliche Strafen informiert die Polizei Berlin hier: Presseportal.

Die Maßnahmen sind nicht vollständig neu, da in Bereichen wie dem Görlitzer Park, am Leopoldplatz und am Kottbusser Tor bereits seit Februar 2025 ein Waffenverbot herrscht. Zusätzlich gibt es an zwölf Bahnhöfen in Berlin zeitlich begrenzte Waffenverbote ab 14 Uhr. Berlin.de hebt hervor, dass das Verständnis für die neuen Regelungen sowohl die Bürger als auch die Sicherheit der Angestellten im Nahverkehr betreffen soll.

Das Verbot ist ein weiteres Zeichen für die anhaltenden Bemühungen des Senats, die Kriminalität in öffentlichen Räumen einzudämmen. Die Reaktionen aus der Bevölkerung könnten gemischt sein, doch das Ziel, ein sicheres und unbeschwertes Reisen zu ermöglichen, steht im Vordergrund. Damit ist klar: Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, der hat nicht nur rechtliche Konsequenzen zu befürchten, sondern könnte auch schnell in einen Konflikt mit den Ordnungsbehörden geraten.