Zollfahnder schlagen Alarm: 24.000 Euro Verstärker ohne Anmeldung!

Das Hauptzollamt Singen informiert: Reparierte Waren sind zollpflichtig. Einfuhrabgaben beim Zoll müssen beachtet werden.
Das Hauptzollamt Singen informiert: Reparierte Waren sind zollpflichtig. Einfuhrabgaben beim Zoll müssen beachtet werden. (Symbolbild/NAG)

Zollfahnder schlagen Alarm: 24.000 Euro Verstärker ohne Anmeldung!

Singen, Deutschland - Ein 40-jähriger Mann hat versucht, vier hochwertige Tonverstärker im Wert von etwa 24.000 Euro ohne Anmeldung nach Deutschland zu schmuggeln. Bei einer Routinekontrolle am Zollamt Konstanz-Autobahn entdeckten die Zöllner die Verstärker im Kofferraum seines Fahrzeugs. Für den Versuch, diese Waren illegal einzuführen, werden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 4.600 Euro fällig.

Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, erläutert, dass bei der Wiedereinfuhr von reparierten Waren aus der Schweiz das Zollverfahren der passiven Veredelung in Anspruch genommen werden kann, um die Zollbelastung zu verringern. Dies bedeutet, dass der Wert der zuvor ausgeführten Waren bei der Verzollung berücksichtigt wird. Weitere Informationen zu Zollanmeldungen und Veredelungsverfahren sind auf der Website des Zolls zu finden.

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OrtSingen, Deutschland