Brandenburgs Innenminister befürwortet umstrittene Asyl-Zurückweisungen

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Brandenburger Innenminister unterstützt Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze zu Polen; Urteil des Berliner Gerichts widerspricht.

Brandenburger Innenminister unterstützt Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze zu Polen; Urteil des Berliner Gerichts widerspricht.
Brandenburger Innenminister unterstützt Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze zu Polen; Urteil des Berliner Gerichts widerspricht.

Brandenburgs Innenminister befürwortet umstrittene Asyl-Zurückweisungen

Der Streit um die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen Deutschlands flammt erneut auf. Brandenburger Innenminister René Wilke (parteilos) äußerte sich nach der Innenministerkonferenz in Bremerhaven und stellte klar: Die Zurückweisungen sind notwendig, um die Migrationspolitik straffer zu gestalten. Er begründet dies mit dem Fehlen verbindlicher Regelungen mit den EU-Staaten, wie rbb24 berichtet.

Wilkes Aussage kommt zu einem brisanten Zeitpunkt, da ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts die Zurückweisungen als unzulässig erklärte. Das Gericht befand, dass Asylsuchende nicht ohne ein ordentlich durchgeführtes Dublin-Verfahren zurückgewiesen werden dürfen. Dies hatte weitreichende Konsequenzen für die Bundespolizei, die am 9. Mai drei somalische Asylsuchende vom Bahnhof Frankfurt (Oder) abwies, obwohl sie ein Asylgesuch stellten. Laut ZDF berief sich die Bundespolizei auf Polen als sicheren Drittstaat, was jedoch nicht ausreichend rechtlich fundiert war.

Politische Reaktionen und Entwicklungen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigt sich jedoch unbeeindruckt von den Richtersprüchen und beabsichtigt, die Zurückweisungen fortzusetzen. Er verwies auf bereits rund 25.000 Zurückweisungen und etwa 1.000 Aufgriffe von Schleusern. Dies stößt auf gemischte Reaktionen: Während Michael Kellner von den Grünen Dobrindts Vorgehen als Rechtsbruch kritisiert, begrüßt Lena Kotré von der AfD die Maßnahmen, sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf.

Innenminister Wilke äußert auch Bedenken gegenüber geplanten Kontrollen auf polnischer Seite. Polens Premierminister Tusk hat angekündigt, dass auch Polen eigene Kontrollen einführen wird, was für etwa 12.000 Tagespendler aus Polen erhebliche Probleme mit sich bringen könnte. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kämpft bereits darum, die Belastung für Pendler zu verringern und fordert eine dritte Fahrspur auf der Autobahn 12.

Die Rechtslage im Detail

Das Berliner Verwaltungsgericht stellte klar, dass die zuständigen deutschen Behörden klären müssen, welcher EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren verantwortlich ist. Die Dublin III-Verordnung regelt, dass Asylbewerber nur den Antrag in dem Mitgliedstaat stellen dürfen, den sie zuerst betreten haben. Personen, die auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne das Dublin-Verfahren zurückgewiesen werden, wie auch BAMF erläutert.

Eine solche Rückweisung kann nur in besonderen Fällen erfolgen, die Dobrindt im Mangel einer klaren Rechtsgrundlage nicht überzeugend darlegen konnte. Der Gerichtsentscheid ist momentan vorläufig, was bedeutet, dass die Bundespolizei zunächst weiterhin Zurückweisungen durchführen kann, jedoch droht eine mögliche Wende, sollte sich die Rechtsprechung konsolidieren.

Insgesamt wird die Debatte um die Asylpolitik und die damit verbundenen rechtlichen Grundlagen auch in Zukunft ein heißes Eisen bleiben, das sowohl die Politik als auch die Zivilgesellschaft in Deutschland vor große Herausforderungen stellt.