Ärztetag fordert radikale Reform der Abtreibungsregeln in Deutschland!
Ärztetag fordert radikale Reform der Abtreibungsregeln in Deutschland!
Leipzig, Deutschland - Der Deutsche Ärztetag hat sich am Donnerstag in Leipzig für eine umfassende Entschärfung der Abtreibungsregeln in Deutschland ausgesprochen. Der Beschluss sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen nicht mehr unter das Strafgesetzbuch zu stellen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Versorgung ungewollt Schwangerer zu verbessern und die Rechtssicherheit für Ärzte zu stärken. Trotz der Zustimmung steht politisch ein solches Vorhaben momentan jedoch nicht auf der Agenda.
Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) sieht vor, dass Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig sind, es allerdings Ausnahmen gibt, wie etwa für medizinische Gründe oder nach Vergewaltigung. Um einen straffreien Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen zu erreichen, ist eine Beratung erforderlich, die vor allem durch staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erfolgt. Jährlich werden in Deutschland etwa 100.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt, was die Relevanz einer Überprüfung der Regelungen unterstreicht und die Diskussion um bessere Zugänge zur medizinischen Versorgung anheizt.
Beratungspflicht und Rechtssicherheit
Trotz der vorliegenden Vorschläge bleibt die Beratungspflicht für ungewollt Schwangere bestehen. Diese Regelung ist jedoch nicht nur eine Hürde, sondern vermittelt den betroffenen Frauen auch wichtige Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten wie Adoption oder vertrauliche Geburt. Die Beratungsstellen bieten eine kostenfreie, ergebnisoffene Beratung an und sind die ersten Anlaufstellen für Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden. Zudem können Schwangere, die sich für ein Kind entscheiden, staatliche Unterstützung über die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ erhalten.
- Straffreie Abbrüche gemäß § 218a StGB:
- Beratungsregelung: innerhalb von 12 Wochen nach Empfängnis.
- Medizinische Indikation: Abbruch aufgrund von Lebensgefahr oder schwerwiegender Gesundheitsbeeinträchtigung bis zur 14. Woche.
- Kriminologische Indikation: nach Sexualdelikt binnen 12 Wochen.
- Durchführung von Abbrüchen:
- Medikamentöser Abbruch bis zur 9. Woche.
- Operativer Abbruch meist ambulant.
- Kostenübernahme:
- Krankenkassen übernehmen Kosten bei medizinischen oder kriminologischen Indikationen.
- Bei Beratungsregelung auch abhängig von sozialer Bedürftigkeit.
Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, die 2023 gegründet wurde, sollte die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen. Der Abschlussbericht wird für 2024 erwartet, jedoch scheiterte ein entsprechender Gesetzentwurf bereits im November 2024. Befürworter der Reform betonen, dass die bestehenden Regelungen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen fördern und den Zugang zu qualifizierter medizinischer Hilfe erschweren.
Insgesamt verdeutlicht die aktuelle Debatte um die Abtreibungsregeln die unterschiedliche Wahrnehmung und die Herausforderungen, denen sich Frauen in Deutschland gegenübersehen. Laut dem Robert Koch-Institut wurden in den letzten Jahren Schwankungen in der Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet, was die Notwendigkeit der politischen Auseinandersetzung und die Verbesserung der Versorgung unterstreicht.
Angesichts der Tatsache, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen und die sozialpolitischen Maßnahmen effektiv ineinandergreifen müssen, bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen in den kommenden Monaten entwickeln werden und ob tatsächlich Schritte in Richtung einer Reform unternommen werden.
Für mehr Informationen über die rechtlichen Grundlagen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland können Sie BMFSFJ und RKI besuchen.
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Ort | Leipzig, Deutschland |
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