Taylor Swift erfüllt ihren Traum: Rechte an ersten sechs Alben zurück!

Taylor Swift hat am 30. Mai 2025 die Rechte an ihren ersten sechs Alben zurückerworben, was ihren Traum verwirklicht.
Taylor Swift hat am 30. Mai 2025 die Rechte an ihren ersten sechs Alben zurückerworben, was ihren Traum verwirklicht. (Symbolbild/NAG)

Taylor Swift erfüllt ihren Traum: Rechte an ersten sechs Alben zurück!

Sachsen, Deutschland - US-Sängerin Taylor Swift hat die Rechte an ihren ersten sechs Alben zurückerworben, ein bedeutender Schritt, der am 30. Mai 2025 publik gemacht wurde. Auf ihrer Webseite äußerte Swift, dass nun „alle Musik, die ich je gemacht habe … mir gehört“. Diese Rückeroberung ist für die Musikerin die Verwirklichung ihres größten Traums, auch wenn der Kaufpreis nicht bekannt gegeben wurde. Swift hatte in der Vergangenheit bereits sowohl öffentlich als auch privat ihre Enttäuschung über den Verlust dieses Rechtes ausgedrückt.

Im Jahr 2019 erwarb die Holding von Swifts ehemaligem Musikmanager Scooter Braun, Ithaca Holdings, das Plattenlabel Big Machine, zu dem Swifts frühe Alben gehörten. Der Kaufpreis für Big Machine betrug mehr als 300 Millionen Dollar, und Swift wurde über den Erwerb ohne Rücksprache oder Zustimmung informiert, was sie als „schlimmstes Szenario“ bezeichnete. Ausdruck ihrer Unzufriedenheit war die Entscheidung, ihre Alben neu aufzunehmen, um letztlich das Eigentum an ihrer Musik wiederzuerlangen.

Emotionale Rückkehr

In einer emotionalen Erklärung auf ihrer Webseite gab Swift an, dass sie seit der Nachricht über den Rückerwerb vor Freude weint. Neben den Masteraufnahmen gehören ihr nun auch sämtliche Musikvideos, Konzertfilme, Albumcover, Fotografien und unveröffentlichte Songs. Dabei dankte sie Shamrock Capital, das Braun’s Masteraufnahmen erwarb, für die ehrliche und respektvolle Behandlung während des Geschäfts. Swift hat bereits ihr Debütalbum vollständig neu aufgenommen und ist mit dem Ergebnis zufrieden. Allerdings hat sie Schwierigkeiten, den spezifischen Lebensabschnitt, den das Album „Reputation“ repräsentiert, nachzustellen, weshalb sie bisher weniger als ein Viertel davon neu aufgenommen hat.

Swift betonte, dass sie schon immer die Möglichkeit wollte, ihre Musik ohne Bedingungen und mit voller Autonomie zu kaufen. Ihre Erfahrungen haben die Gespräche über den Besitz von Masteraufnahmen in der Musikindustrie angeregt. Der Kauf ist nicht nur ein persönlicher Erfolg für die Künstlerin, sondern er steht auch im Kontext eines größeren Trends in der Branche, der die Rechte von Künstlern in den Mittelpunkt rückt.

Rechte an Musikwerken

Im Kontext dieser Diskussion ist das Urheberrechtsgesetz (URG), das Werke der Literatur und Kunst schützt, von Bedeutung. Es regelt auch verwandte Schutzrechte von Künstlern, Musikproduzenten und Sendeunternehmen. Musikalische Werke sind automatisch geschützt, und Urheber besitzen die Rechte an ihren Kompositionen und Songtexten. Für die Veröffentlichung oder Verbreitung eines Werkes ist die Zustimmung des Urhebers erforderlich. Die SUISA, eine Verwertungsgesellschaft, spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwaltung und dem Schutz dieser Rechte in der Schweiz und Liechtenstein.

Mit ihrem jüngsten Schritt hat Taylor Swift nicht nur einen persönlichen Triumph gefeiert, sondern auch ein wichtiges Signal für die Rechte von Künstlern in der Musikindustrie gesetzt. Ihr Rückerwerb der Musikrechte zeigt, wie wertvoll das Eigentum an kreativen Werken ist und wie stark Musiker sich für ihre Rechte einsetzen. Der Kauf hat breitere Diskussionen über Urheberrechte und die Fairness in der Musikbranche angestoßen und wird weiterhin für Aufmerksamkeit sorgen.

Wir warten gespannt, wie sich die Entwicklungen in Swifts Karriere und der Musikindustrie insgesamt gestalten werden.

Weitere Informationen zu Swifts Kauf der Musikrechte können auf Sächsische.de und Yahoo Entertainment nachgelesen werden. Für umfassende Informationen über Urheberrechte in der Musik empfiehlt sich ein Besuch der Webseite der SUISA.

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OrtSachsen, Deutschland
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