Erschütterndes Gutachten: Aschaffenburger Messerstecher bleibt in Psychiatrie!

Staatsanwaltschaft fordert Unterbringung des Messerstechers von Aschaffenburg in Psychiatrie nach tödlichem Angriff.
Staatsanwaltschaft fordert Unterbringung des Messerstechers von Aschaffenburg in Psychiatrie nach tödlichem Angriff. (Symbolbild/NAG)

Erschütterndes Gutachten: Aschaffenburger Messerstecher bleibt in Psychiatrie!

Aschaffenburg, Deutschland - Am 11. Juni 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg die dauerhafte Unterbringung des mutmaßlichen Messerstechers in einer psychiatrischen Einrichtung. Der 28-jährige Afghanische Beschuldigte befindet sich derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus, nachdem er am 22. Januar dieses Jahres in einem Park in Aschaffenburg zwei Menschen getötet und drei weitere schwer verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft hat ein Sicherungsverfahren beim Landgericht Aschaffenburg eingereicht.

Die erschreckende Tat, bei der ein zweijähriger Junge und ein 41-jähriger Mann getötet wurden, geschah in unmittelbarer Nähe zu einer Kindergartengruppe. Der Beschuldigte griff die Kinder mit einem Küchenmesser an, während eine 59-jährige Erzieherin versuchte, ihn aufzuhalten. Diese wurde ebenfalls verletzt. Auch ein 72-jähriger Helfer, der dem 41-jährigen helfen wollte, wurde nicht getötet.

Psychische Erkrankung des Täters

Die Ermittlungen ergaben Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Täters, bestätigt durch einen psychiatrischen Sachverständigen, der ihm Schuldunfähigkeit während der Tat attestierte. Dieser stellte fest, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Verfassung nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Handlung zu erkennen. Das Gutachten, das diese Erkenntnisse bekräftigte, wurde Ende Februar erstellt. Der Sachverständige warnte auch vor der Gefahr weiterer aggressiver Taten, sollten die psychischen Probleme nicht adäquat behandelt werden. Daher sieht die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für ein Sicherungsverfahren gegeben.

Das Verfahren, das vor Gericht verhandelt wird, zielt darauf ab, eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung zu erreichen. Diese Maßnahme steht im Einklang mit § 63 StGB, der in Fällen erheblicher psychischer Störungen und der Gefährdung der Allgemeinheit eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen kann. Hierbei geht es nicht nur um die Bestrafung, sondern auch um eine Besserung des betroffenen Menschen sowie die Verhinderung weiterer Straftaten.

Politische und rechtliche Konsequenzen

Die Tat hat politische Reaktionen ausgelöst. CDU-Chef Friedrich Merz kündigte an, gemeinsam mit der AfD Gesetzesvorlagen zur Verschärfung des Migrationsrechts vorzulegen, was einen Bruch mit der bisherigen Politik der Union darstellt. Ein Entschließungsantrag fand mithilfe der AfD Zustimmung, während ein konkreter Gesetzesantrag keine Mehrheit erhielt.

Die Staatsanwaltschaft plant zudem, frühere Vorfälle gegen den Beschuldigten vor Gericht zu bringen. Einer dieser Vorfälle betraf eine Bedrohung und Körperverletzung einer Mitbewohnerin in einer Asylunterkunft. Die Ermittlungen dazu stehen unter Umbruch, da auch gegen Polizeibeamte wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Zusammenhang mit diesem Vorfall ermittelt wird.

Die tragische Geschichte des Messerangriffs von Aschaffenburg bleibt ein prägendes Ereignis, das Fragen zur psychischen Gesundheit und den Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufwirft. Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird mit Spannung verfolgt, und es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden werden, vor allem in Bezug auf die psychische Verfassung des Täters und die möglichen rechtlichen Konsequenzen der Tat.

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OrtAschaffenburg, Deutschland
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