Betrunkener sorgt für Chaos: S-Bahn-Stammstrecke in München gesperrt!

Ein alkoholisierter Mann legte am 5. Juni 2025 die S-Bahn-Stammstrecke in München lahm, was zu erheblichen Verspätungen führte.
Ein alkoholisierter Mann legte am 5. Juni 2025 die S-Bahn-Stammstrecke in München lahm, was zu erheblichen Verspätungen führte. (Symbolbild/NAG)

Betrunkener sorgt für Chaos: S-Bahn-Stammstrecke in München gesperrt!

Hauptbahnhof München, Deutschland - Am 5. Juni 2025 kam es zu einem ungewöhnlichen Vorfall am Hauptbahnhof München, als ein 53-jähriger Mann alkoholisiert in den S-Bahn-Tunnel zwischen dem Hauptbahnhof und dem Karlsplatz lief. Dieser Akt führte dazu, dass die Bundespolizei sofort den Verkehr auf der wichtigen Stammstrecke der S-Bahn einstellen musste. Der Mann konnte nur wenige Meter hinter dem Tunneleingang von den Beamten gefasst werden. Laut tz.de dauerte die Sperrung des Tunnels lediglich zehn Minuten, aber die Auswirkungen auf den S-Bahnverkehr waren erheblich.

Insgesamt verspäteten sich 27 Züge um mehr als 384 Minuten. Zwei Züge mussten umgeleitet werden, ein weiterer fiel komplett aus, während 14 Züge nur teilweise verkehrten. Die Situation wurde zusätzlich kompliziert, als der Mann angab, nicht allein in den Tunnel gelaufen zu sein, was zu einer erfolglosen Durchsuchung der beiden Röhren führte. Sein Atemalkoholwert betrug beeindruckende 3,2 Promille, was die Gefährdung, die er darstellte, unterstreicht. Nach der Anzeigenaufnahme wurde der Mann auf freien Fuß belassen, berichtet sueddeutsche.de.

Trunkenheit im Verkehr

Alkoholisierte Personen können nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ein erhebliches Risiko darstellen. Gemäß kujus-strafverteidigung.de gelten strenge Regelungen in § 316 StGB, die festlegen, dass das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen als strafbar gilt, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt bereits ab 1,1 Promille vor, was die Situation des 53-Jährigen besonders problematisch macht.

Die Vorfälle dieses Abends am Hauptbahnhof München erinnern daran, wie alkoholisierte Personen nicht nur sich selbst, sondern auch die Allgemeinheit in Gefahr bringen können. Mit einem Atemalkoholwert von 3,2 Promille überschritt der Mann alle gesetzlichen Grenzen zur Fahruntüchtigkeit. Solche Fälle unterstreichen die Notwendigkeit von Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zur verantwortungsbewussten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Vermeidung von Alkoholmissbrauch.

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OrtHauptbahnhof München, Deutschland
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