Berlin führt neue Regeln für Ex-Senatoren ein: Ein Schritt zur Klarheit!

Der Berliner Senat plant neue Regeln für Ex-Senatoren, um Interessenskonflikte zu vermeiden und das Vertrauen in die Politik zu stärken.

Der Berliner Senat plant neue Regeln für Ex-Senatoren, um Interessenskonflikte zu vermeiden und das Vertrauen in die Politik zu stärken.
Der Berliner Senat plant neue Regeln für Ex-Senatoren, um Interessenskonflikte zu vermeiden und das Vertrauen in die Politik zu stärken.

Berlin führt neue Regeln für Ex-Senatoren ein: Ein Schritt zur Klarheit!

Ein frischer Wind weht durch die politischen Gänge Berlins: Der Senat plant, den Umgang mit ehemaligen Senatsmitgliedern zu reformieren. Die Sprecherin des Senats, Christine Richter, äußerte jüngst, dass klare Regeln für den Übergang in neue berufliche Tätigkeiten eingeführt werden sollen. Ziel dieser Regelung ist es, das Vertrauen in die Integrität der Regierung zu wahren und dem Anschein einer möglichen Parteienverwickelung vorzubeugen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Es beeindruckt, dass der Senat dabei auf bewährte Regelungen anderer Bundesländer zurückgreift. So soll eine Karenzzeitregelung im Senatorengesetz etabliert werden, die sich an den Vorschriften in Brandenburg orientiert. Dort müssen ehemalige Senatsmitglieder in den ersten zwei Jahren nach ihrer Amtszeit ihre neuen Jobangebote außerhalb des öffentlichen Dienstes dem Senat melden.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Der Gesetzentwurf, der bereits im Abgeordnetenhaus eingebracht wird, sieht vor, dass ein Gremium aus unabhängigen Experten die Möglichkeit eines Interessenskonflikts prüft. Diese Experten können dem Senat empfehlen, einem ehemaligen Senator den Jobwechsel vor Ablauf der Karenzzeit zu untersagen. Zudem drohen für jene, die ihren Wechsel in die freie Wirtschaft nicht offenlegen, Ordnungsgelder von bis zu 10.000 Euro, wie das RBB verdeutlicht.

Diese Regelung zielt darauf ab, dem sogenannten „Drehtür-Effekt“ entgegenzuwirken, bei dem Politiker:innen in konfliktbelastete Berufe wechseln können. Eine derartige Regelung ist in Berlin derzeit nicht vorhanden, was es zu einem der wenigen Bundesländer macht, in dem Ex-Senatoren derartige Auflagen nicht beachten müssen. Zum Vergleich: In Brandenburg ist eine Karenzzeit von 24 Monaten bereits seit 2016 in Kraft. Dieser Schritt könnte auch dazu beitragen, das Vertrauen in die Demokratie zu stärken, da Fälle wie der Wechsel des ehemaligen Bausenators Peter Strieder in die Bauwirtschaft im Jahr 2004 vermieden werden sollen.

Regelungen im Bundesvergleich

Insgesamt bestätigen die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern die Notwendigkeit einer solchen Regelung. Im Durchschnitt liegt die Karenzzeit dort bei fünf Jahren, wobei einzelne Länder abweichende Fristen festgelegt haben:

Bundesland Karenzzeit
Baden-Württemberg 12 Monate (18 Monate in schweren Fällen)
Bayern 12 Monate (24 Monate in schweren Fällen)
Brandenburg 24 Monate
Hessen 12 Monate (18 Monate in schweren Fällen)
Schleswig-Holstein 24 Monate

Mit der bevorstehenden Einführung der Karenzzeiten in Berlin wird ein weiterer Schritt in die richtige Richtung getan. Für Beschäftigte in der Berliner Verwaltung, so die Pläne, sollen keine Beschränkungen gelten, um erfahrene Senatoren für leitende Positionen zu gewinnen. Vor den Abgeordnetenhauswahlen im September 2026 soll das Gesetz in Kraft treten, damit die Bürger:innen Vertrauen in die Kölner Politik haben können, die hier durchaus aufmerksam verfolgt werden darf. Schließlich zeigt diese Entwicklung, dass auch in der Politik die Weichen für mehr Transparenz und Integrität gestellt werden.