Berlin plant Verfassungsänderung: Schutz für sexuelle Identität im GG!

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Die Berliner Regierung plant am 11. Juli 2025 eine Bundesratsinitiative zur Verankerung des Schutzes sexueller Identität im Grundgesetz.

Die Berliner Regierung plant am 11. Juli 2025 eine Bundesratsinitiative zur Verankerung des Schutzes sexueller Identität im Grundgesetz.
Die Berliner Regierung plant am 11. Juli 2025 eine Bundesratsinitiative zur Verankerung des Schutzes sexueller Identität im Grundgesetz.

Berlin plant Verfassungsänderung: Schutz für sexuelle Identität im GG!

Die Stadt Berlin nimmt eine wichtige Hürde auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung. Die Regierung plant, den Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern. Diese Initiative soll über eine Bundesratsinitiative weiterverfolgt werden und könnte einen entscheidenden Fortschritt für LSBTIQ-Personen bedeuten. Laut tagesschau.de wird der Beschluss im Berliner Senat für Dienstag, den 11. Juli, erwartet.

Artikel 3 des Grundgesetzes, der mit der Erhöhung des Schutzes vor Diskriminierung befasst ist, soll um den Zusatz „sexuelle Identität“ erweitert werden. Der current Wortlaut besagt, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung oder anderen Merkmalen benachteiligt werden darf. >Der regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte diese Initiative bereits beim Christopher Street Day (CSD) im Juli 2023 angestoßen und damit ein klares Signal gesetzt.

Fortschritt oder längst überfällig?

Der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, bezeichnete die Erweiterung als „längst überfällig“. Der Schritt in Richtung rechtlicher Absicherung wird durch jüngste gesellschaftliche Entwicklungen unterstützt, wie die Öffnung der Ehe und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht. Diese Meilensteine verdeutlichen die Notwendigkeit, auch den Schutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten zu verstärken, wie Lto.de berichtet.

Und die Daten sprechen eine klare Sprache: Laut der EU-Grundrechteagentur FRA erlebten 13 % der rund 16.000 Teilnehmer, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich identifizieren, in den letzten fünf Jahren strukturierte Kriterien körperlicher oder sexueller Übergriffe. Das zeigt: Diskriminierung und Gewalt sind leider nach wie vor ein ernstes Problem in Deutschland.

Vorschläge für mehr Schutz

Die Berliner Initiative hat das klare Ziel vor Augen, dass alle Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Identität – den gleichen Schutz genießen. Die Verankerung dieses Schutzes im Grundgesetz würde unter anderem sicherstellen, dass Minderheiten nicht mehr den wechselnden politischen Mehrheiten ausgeliefert sind. Dies ist in Anbetracht der bisherigen Rechtslage von großer Bedeutung, die strenge Anforderungen für Diskriminierungsfälle umfasst, wie in antidiskriminierungsstelle.de beschrieben.

Um zu verdeutlichen, wie wichtig die rechtliche Gleichstellung ist, darf nicht vergessen werden, dass die Ehe für alle immerhin erst 2017 in Deutschland eingeführt wurde. Auch die Rehabilitierung von homosexuellen Männern, die unter § 175 StGB verurteilt wurden, verlief erst in jüngerer Zeit, als die geltenden Gesetze überholte Diskriminierungen abgebaut wurden.

Der vorgeschlagene Schutz wird also nicht nur als rechtliche Notwendigkeit angesehen, sondern auch als Chance für die Gesellschaft, sich weiterzuentwickeln trotz der nach wie vor bestehenden Ungleichheiten. Der Wert, den das Berlin bei dieser Initiative setzt, könnte weitreichende positive Folgen für die gesamte Bundesrepublik haben.