Brandenburg erleichtert Vergaben: Handwerk jubelt über neue Regeln!
Brandenburg entlastet Handwerk: neue Vergaberegeln ab 17. Juni 2025 erleichtern Auftragsvergabe und reduzieren Bürokratie.

Brandenburg erleichtert Vergaben: Handwerk jubelt über neue Regeln!
Die brandenburgische Landesregierung hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Entlastung des Mittelstands und insbesondere des Handwerks unternommen. Am 17. Juni 2025 trat eine neue Regelung in Kraft, die die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erheblich vereinfacht. Finanzminister Robert Crumbach betont, dass dieses Vorhaben zentral für die Wirtschaft des Landes sei, um Bürokratie abzubauen und die vielfältigen Herausforderungen, denen Unternehmen gegenüberstehen, aktiv zu angehen. Die neuen Regelungen wurden von der Landesregierung in einem umfassenden Entwurf ausgearbeitet, der sowohl anpassbare Wertgrenzen als auch weniger bürokratische Hürden vorsieht. Handwerksblatt berichtet, dass …
Die Wertgrenze für freihändige Vergaben von Bauleistungen wurde von 100.000 Euro auf stattliche 1.000.000 Euro angehoben, was Handwerkern und kleinen Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnet. Auch bei Direktaufträgen, die nun bis zu 100.000 Euro ohne Ausschreibung erteilt werden können, entfällt der bisherige bürokratische Aufwand. Die Hoffnung ist, dass diese Regelungen nicht nur die Arbeitsbelastung der Behörden verringern, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft fördern.
Wünsche und Befürchtungen
Gerade für die Brandenburger Kommunen könnte die Erhöhung der Ausschreibungsgrenze auf 100.000 Euro netto eine große Erleichterung darstellen. Das Ziel ist, bürokratische Hürden abzubauen und somit die Effizienz der Auftragsvergabe zu steigern. RBB24 erläutert, dass … Ein Vorschlag des Sonderausschusses Bürokratieabbau sieht eine Reduzierung der Ausschreibungspflichten vor — eine Maßnahme, die insbesondere von der IHK Potsdam und dem Handwerkskammertag positiv aufgenommen wurde, während Bedenken des Deutschen Gewerkschaftsbundes nicht ignoriert werden sollten. Dieser kritisiert die möglichen Auswirkungen auf den Vergabemindestlohn und Arbeitnehmerrechte.
Ein Malermeister aus Brandenburg, Sven Thielecke, hebt hervor, dass er durch die neuen Regelungen 20 bis 30 Prozent seiner Zeit für Büroarbeit einsparen könnte. Dies zeigt, wie sehr sich Werkstätten und kleine Unternehmen nach solchen Veränderungen sehnen, um nicht mehr durch überflüssige Bürokratie ausgebremst zu werden. MaZ berichtet, dass …
Robert Wüst, Präsident des Handwerkskammertages, begrüßt die Reformen als wichtiges Signal für das Handwerk, weist jedoch darauf hin, dass die Kommunen gefordert sind, diese neuen Spielräume verantwortlich zu nutzen. Dabei müssen Qualität und Transparenz an oberster Stelle stehen, um das Vertrauen in die neuen Verfahren zu sichern. Er appelliert an alle Akteure, die Vorteile dieser Vereinfachungen zu erkennen und optimal zu nutzen.
Fazit
Die neuen Vergaberegelungen bieten einen vielversprechenden Ansatz zur Entlastung der Bauwirtschaft und zur Förderung des Handwerks in Brandenburg. Es bleibt abzuwarten, wie gut die Umsetzung in der Praxis erfolgt und ob die erhofften Ergebnisse tatsächlich eintreffen. Die Region könnte auf dem Weg zu einem dynamischeren und weniger bürokratischen Vergabesystem sein, das allen Beteiligten zugutekommt.