Illegale Techno-Party im Tagebau: Polizei löst nächtlichen Rave auf!

Illegale Techno-Party im Tagebau Klettwitz aufgelöst: Polizei schritt nach Lärmbeschwerden ein, rechtliche Konsequenzen drohen.
Illegale Techno-Party im Tagebau Klettwitz aufgelöst: Polizei schritt nach Lärmbeschwerden ein, rechtliche Konsequenzen drohen. (Symbolbild/NAG)

Illegale Techno-Party im Tagebau: Polizei löst nächtlichen Rave auf!

Tagebau Klettwitz, 03229 Klettwitz, Deutschland - Am vergangenen Wochenende sorgte eine illegale Techno-Party im ehemaligen Tagebau Klettwitz im Oberspreewald-Lausitz für Aufregung. Laut der Polizeidirektion Süd meldeten Anwohner in der Nacht von Samstag auf Sonntag mehrere Lärmbeschwerden. Daraufhin traf die Polizei mit gut 100 Feiernden am Veranstaltungsort im Wald zusammen, die bereits ein umfassendes Party-Setup inklusive Lautsprechertürmen und Notstromaggregaten aufgebaut hatten. Die Polizei beendete die Veranstaltung noch in der selben Nacht, räumte das Gelände jedoch erst am nächsten Morgen, da zahlreiche Partygäste unter Alkoholeinfluss standen und die technische Ausstattung recht umfangreich war. Die Behörden prüfen nun mögliche strafrechtliche Konsequenzen für die Anwesenden, unter anderem Hausfriedensbruch und Verstöße gegen das Waldgesetz, wie rbb24 berichtet.

Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Mai 2024 in Dresden, wo eine unangemeldete Techno-Party im Landschaftsschutzgebiet stattfand. An dieser Veranstaltung nahmen über 80 Personen teil. Der 26-jährige Physikstudent Jonathan D. wurde als Veranstalter ermittelt und musste sich nach einem Ordnungsgeld von 1000 Euro verantworten. Sein Einspruch führte letztendlich zu einer Reduzierung der Strafe auf 300 Euro, was die finanzielle Situation des Studenten berücksichtigte. Bei dieser Party wurde die Polizei um 2:48 Uhr gerufen, ebenfalls aufgrund von Lärmbeschwerden, so das berichtete Tag24. Diese Vorfälle zeigen deutlich, dass die Verantwortung für Lärmbelästigung durch Veranstaltungen nicht nur bei den Feiernden liegt, sondern auch rechtliche Klärung erfordert.

Lärmbelästigung und die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die anhaltenden Beschwerden über Lärmbelästigungen durch illegale Veranstaltungen stellen ein ernsthaftes Problem dar. Anwohner haben ein Recht auf Ruhe, während jedoch auch viele kulturelle Veranstaltungen, wie Straßenumzüge oder Open-Air-Konzerte, hoch im Kurs stehen. Doch wo genau sind die Grenzen? Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) und die Landesimmissionsschutzgesetze (LImSchG) geben hier klare Regelungen vor. Lärmbelästigung liegt dann vor, wenn die geltenden Immissionswerte überschritten werden. So müssen Anwohner nur in bestimmten Fällen Lärm, wie bei jährlichen Volksfesten, hinnehmen, was die Rechtslage aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich macht. Das zeigt auch das Bussgeldkatalog auf.

Ein genereller Konsens ist, dass nach 22:00 Uhr andere Grenzwerte für Lärm bestehen. Während Anwohner während der Ruhezeiten nicht mehr als 55 dB (A) ertragen müssen, kann dieser Wert bei jährlichen, wichtigen Veranstaltungen in der Nacht auch etwas höher liegen. In diesen Fällen sind die Veranstalter verantwortlich, die richtigen Grenzwerte einzuhalten. Wer über längere Zeit unter unzumutbarem Lärm leidet, sollte sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen und sich an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden.

Ob das Bewusstsein für die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Veranstaltern noch ausbaufähig ist, bleibt auch nach diesen Vorfällen fraglich. Die aktuelle Situation zeigt, dass illegale Partys in der Natur bei gleichzeitig steigenden Beschwerden der Anwohner nicht nur eine gesundheitliche, sondern auch eine rechtliche Dimension annehmen können.

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OrtTagebau Klettwitz, 03229 Klettwitz, Deutschland
Quellen