EuGH-Urteil für Tarifbindung: Millionen werden von Lohndumping geschützt!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Der EuGH bestätigt die EU-Mindestlohnrichtlinie, was den DGB zu einem Aktionsplan für höhere Tarifbindung in Brandenburg aufruft.

Der EuGH bestätigt die EU-Mindestlohnrichtlinie, was den DGB zu einem Aktionsplan für höhere Tarifbindung in Brandenburg aufruft.
Der EuGH bestätigt die EU-Mindestlohnrichtlinie, was den DGB zu einem Aktionsplan für höhere Tarifbindung in Brandenburg aufruft.

EuGH-Urteil für Tarifbindung: Millionen werden von Lohndumping geschützt!

Ein bedeutsamer Schritt für die Arbeitnehmerrechte ist heute, am 11. November 2025, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegangen worden. Der EuGH hat die EU-Mindestlohnrichtlinie in ihren zentralen Aspekten bestätigt. Dies ist nicht nur ein Grund zur Freude, sondern stellt auch ein wichtiges Signal für ein sozialeres Europa dar, wie dgb.de berichtet.

Die Richtlinie verlangt von den EU-Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass die Tarifbindung in Staaten mit weniger als 80 Prozent Beschäftigten gestärkt wird. Insbesondere in den Bundesländern Berlin und Brandenburg ist die Tarifbindung bei Unternehmen auffallend niedrig. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin-Brandenburg weist darauf hin, dass den Beschäftigten, den Sozialversicherungen sowie dem Fiskus jährlich gleich Milliardenbeträge entgehen, die bei flächendeckender Tarifbindung den Arbeitnehmern zur Verfügung stünden.

Finanzielle Verluste und Handlungsbedarf

DGB-Berechnungen zeigen, dass die fehlende Tarifbindung in Berlin jährlich zu einem Verlust von etwa 2,6 Milliarden Euro für die Sozialversicherungen führt, verkettet mit einem weiteren Verlust von etwa 1,4 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. So bleibt festzustellen, dass Beschäftigte ohne Tarifvertrag in Berlin netto 1.904 Euro weniger verdienen, während es in Brandenburg sogar 3.823 Euro sind.

Würden die Tarifverträge flächendeckend Anwendung finden, wäre es möglich, Arbeitnehmern in Berlin 1,895 Milliarden Euro und in Brandenburg 1,892 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung zu stellen. Der DGB fordert deshalb einen zügigen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung, der durch die Bundesregierung entwickelt werden sollte, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern.

Wichtige Forderungen für die Zukunft

Die Entscheidung des EuGH wird von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell als ein Freudentag für Millionen Beschäftigte in Deutschland sowie der gesamten EU gewertet. Er fordert, dass jetzt auch die Bundesregierung aktiv wird und den Aktionsplan in Angriff nimmt, wie es die EU-Mindestlohnrichtlinie vorsieht. Die Richtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten eigene Kriterien für angemessene Mindestlöhne festlegen, was bedeutet, dass Deutschland hier die Gelegenheit hat, die Regelung zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.

Die Notwendigkeit klarer Regelungen auf dem Arbeitsmarkt wird in dieser Diskussion besonders betont. Ohne einen effektiven Schutz vor Lohndumping und Willkür auf dem Arbeitsmarkt drohen Beschäftigte, vor allem im Niedriglohnsektor, unter Bedingungen zu arbeiten, die einem fairen und gerechten Lohn nicht gerecht werden.

Mit einem klaren Fokus auf die Tarifbindung sieht der DGB die Möglichkeit, nicht nur die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen. Denn nur mit fairen Löhnen können gute Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die letztlich auch dem Handel und der gesamten Wirtschaft zugutekommen.