Hebammengesetz sorgt für Unruhe: Neuruppin kämpft um gute Betreuung!

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Neues Hebammengesetz sorgt in Ostprignitz-Ruppin für Irritationen unter Hebammen. Was bedeutet das für die Branche?

Neues Hebammengesetz sorgt in Ostprignitz-Ruppin für Irritationen unter Hebammen. Was bedeutet das für die Branche?
Neues Hebammengesetz sorgt in Ostprignitz-Ruppin für Irritationen unter Hebammen. Was bedeutet das für die Branche?

Hebammengesetz sorgt für Unruhe: Neuruppin kämpft um gute Betreuung!

Seit dem 1. November 2025 ist das neue Hebammengesetz des Bundes in Kraft, und in Neuruppin sorgt es für jede Menge Irritationen unter den Hebammen. Grit Krüger, eine erfahrene freiberufliche Hebamme, die seit 30 Jahren in diesem Beruf tätig ist, geht sogar so weit und befürchtet, dass die Änderungen Kündigungen unter den Beleghebammen nach sich ziehen könnten. Ihre Bedenken sind nachvollziehbar, denn das Gesetz bringt einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich, wie auch Madeleine Blümchen, Hebamme seit 2008, anmerkt. Sie sieht die Notwendigkeit, jede Beratung schriftlich zu quittieren, um eine Vergütung durch die Krankenkassen zu erhalten, als eine große Hürde an.

Besonders problematisch wird es dabei, dass digitale Beratungen über WhatsApp nicht anerkannt werden. Nur persönliche Kontakte oder telefonische Beratungen zählen, was für viele Hebammen einen Rückschritt bedeutet. Jacqueline Prüfer, ebenfalls eine langjährige Hebamme, äußert ihre Sorgen in Bezug auf das Wegegeld, obgleich sie anmerkt, dass es durch die neuen Regelungen in der Vergütung für die Betreuung eine Verbesserung geben sollte. Sie arbeitet im 1:1-Modell und hat bisher keine Schwierigkeiten mit der geltenden Regelung bei gleichzeitiger Betreuung zweier Schwangerer.

Hintergründe des neuen Gesetzes

Das Hebammengesetz legt klare Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Hebammen fest. Wie im Bundesgesundheitsministerium dargelegt, überwachen Hebammen den Geburtsvorgang und führen selbstständig normal verlaufende Geburten durch. Ärzte sind verpflichtet, Hebammen hinzuzuziehen, da diese die Geburt eigenständig leiten können. Zudem erkennen sie frühzeitig Komplikationen und handeln entsprechend.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Qualität der Betreuung während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett zu verbessern. Die Aufgaben der Hebammen umfassen nicht nur die Entbindung, sondern auch die Nachsorge für Mutter und Kind sowie eine Beratung zur Säuglingspflege. Dies alles geschieht unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Frauen und deren besonderen Bedürfnisse, wie im Gesetz festgelegt ist.

Vergütung und Perspektiven

Im Rahmen des neuen Gesetzes wird die Vergütung für Beleghebammen von knapp 40 Euro auf etwa 85 Euro bei der 1:1-Betreuung ansteigen. Dass die Grundvergütung für Beleghebammen von 56 auf etwa 74 Euro steigt, bringt Licht ins Dunkel der finanziellen Bedenken vieler Hebammen. Carolin Schiller, die Pflegedirektorin der Neuruppiner Uniklinik, sieht die Änderungen jedoch gelassen und erwartet keine großen Auswirkungen auf die vorhandenen Strukturen der Klinik. In Neuruppin arbeiten derzeit vier Beleghebammen, die mit den Kliniken einen Vertrag haben, und deren Arbeitsrealität von den neuen Regelungen beeinflusst wird.

Die Unsicherheiten und Herausforderungen, die das neue Hebammengesetz mit sich bringt, werden ebenfalls von den Betroffenen in der Region stark diskutiert. Während einige Hebammen Bedenken bezüglich ihrer beruflichen Zukunft äußern, hoffen andere, dass die Veränderungen zu einer spürbaren Verbesserung in der Vergütung und Arbeitsweise führen werden. Ob das Gesetz letztlich die gewünschten Effekte erzielen kann, bleibt vorerst abzuwarten.