Tierseuchenalarm: Neue Maßnahmen gegen Geflügelpest in Cottbus!

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Am 29.10.2025 tritt im Landkreis Spree-Neiße eine Verfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft. Schutzmaßnahmen sind erforderlich.

Am 29.10.2025 tritt im Landkreis Spree-Neiße eine Verfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft. Schutzmaßnahmen sind erforderlich.
Am 29.10.2025 tritt im Landkreis Spree-Neiße eine Verfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft. Schutzmaßnahmen sind erforderlich.

Tierseuchenalarm: Neue Maßnahmen gegen Geflügelpest in Cottbus!

Ab heute, dem 29. Oktober 2025, gilt im Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung, die Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest umfasst. Seit Anfang Oktober hat sich in Deutschland ein starkes Aufkommen von hochpathogener Aviärer Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln gezeigt, was nun zu diesem präventiven Schritt führt.

Besonders besorgniserregend ist die Situation in Brandenburg, wo in fünf Geflügelhaltungen das Virus nachgewiesen wurde. Dabei sind die Nachweiszahlen bei Wildvögeln deutlich höher als bei domestizierten Vögeln. Das Veterinäramt des Landkreises hat diese Allgemeinverfügung erlassen, um die Ausbreitung der Krankheit zu unterbinden und eine Einschleppung durch Wildvögel zu verhindern.

Maßnahmen und Einschränkungen

Die Verfügung umfasst zahlreiche Maßnahmen. Alle Halter von Vögeln sind verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen zu halten. Tägliche Kontrollen auf Veränderungen sind unerlässlich, und Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen sind vorerst untersagt. Dazu kommen strenge Hygieneregeln, die unter anderem eine Desinfektion der Zufahrtswege und das Führen von Aufzeichnungen über Personen, die den Bestand betreten, beinhalten. Vergehen können mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

  • Aufstallungspflicht für alle Vögel
  • Verbringungsverbot für Vögel und Geflügelfleisch aus der Überwachungszone
  • Tägliche Desinfektion an Zufahrtswegen
  • Eigenüberwachung der Bestände

Im überregionalen Kontext setzt auch der Landkreis Mittelsachsen ebenfalls präventive Maßnahmen in Kraft. Dort wurde aufgrund eines Ausbruchs in Grimma am 3. März eine Überwachungszone eingerichtet, die mehrere Ortsteile umfasst und ähnliche Anforderungen an die Tierhalter stellt. Auch hier zeigen sich die Auswirkungen der Seuche, die bereits weitreichende Maßnahmen nach sich zieht.

Situation im Tierpark Cottbus

Der Tierpark in Cottbus bleibt von der Seuche bisher verschont; dort wurden seit Ausbruch der Tierseuche keine Fälle von Geflügelpest gemeldet. Dennoch wurden präventive Maßnahmen ergriffen. Tiere, die unter die Verfügung fallen, sind in Winterquartiere gebracht oder unter speziellen Schutzvorrichtungen untergebracht. Der Steg am Oberteich und die Flamingo-Lagune sind für Besucher gesperrt, während andere Bereiche des Parks nach aktuellem Stand geöffnet bleiben.

Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Tierbestände zu schützen und die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen. Die Situation ist ernst, und es liegt an jedem Halter, verantwortungsvoll zu handeln, um die Gesundheit der Vögel zu sichern.