Köln: Mann beißt Polizistin ein Ohr ab – Vier Jahre Haft verhängt!

Kölner Mann verurteilt: Polizistin verletzt, Ohr abgebissen. Vier Jahre Haft nach schwerem Angriff in Köln.
Kölner Mann verurteilt: Polizistin verletzt, Ohr abgebissen. Vier Jahre Haft nach schwerem Angriff in Köln. (Symbolbild/NAG)

Köln: Mann beißt Polizistin ein Ohr ab – Vier Jahre Haft verhängt!

Köln, Deutschland - Ein erschütternder Vorfall in Köln hat zu einer schweren Verurteilung eines 41-jährigen Mannes geführt. Im November 2022 griff er eine Polizistin an und fügte ihr erhebliche Verletzungen zu, indem er ihr ein Stück Ohr abbiss. Das Landgericht hat ihn nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Vorsitzende Richter Necmettin Gül bezeichnete die Tat als „extrem schwerwiegende Straftat“ und stellte fest, dass die Beamtin aufgrund der Traumatisierung möglicherweise nie wieder in ihren Beruf zurückkehren kann. ksta.de berichtet, dass die Angriffe durch Bodycam-Videos dokumentiert wurden. Obwohl ein Teil der Ohrmuschel vorübergehend angenäht werden konnte, wurde dieser später abgestoßen.

Der Angeklagte hatte am Tattag zuvor bereits mehrere Personen mit einem Schlüsselbund attackiert. Bei Eintreffen der Polizei versuchte die 26-jährige Polizistin, ihn festzuhalten. In einem brutalen Widerstand riss er ihr ein Büschel Haare aus und biss ihr circa 15 Sekunden lang in das Ohr. Trotz seiner späteren Erklärung, sich an die Tat aufgrund seines Kokainkonsums nicht erinnern zu können, stellte das Gericht fest, dass er die Tat bewusst begangen habe.

Schmerzensgeld für Polizeibeamte

In einem anderen Fall geht es um einen Polizeikommissar aus Düsseldorf, der ebenfalls während eines Einsatzes verletzt wurde. ra-kotz.de berichtet, dass der Kläger nach einem Vorfall, bei dem er durch einen Biss eines 1953 geborenen Mannes Schürfwunden und ein Hämatom am Finger erlitt, Schmerzensgeld beantragte. Die Klage wurde jedoch abgewiesen, da die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch nicht vorlagen. Der Beklagte handelte nicht rechtswidrig, da die Identitätsfeststellung als nicht ordnungsgemäß angesehen wurde und der Kläger auch ein Mitverschulden trug.

Dieser Fall wirft ein Licht auf die rechtlichen Herausforderungen, mit denen Polizeibeamte konfrontiert sind, wenn sie während ihrer Dienstpflichten verletzt werden. Ein jüngeres Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt zudem, dass es sich die Rechtslage in Deutschland weiterentwickelt. Haufe.de erläutert, dass der BGH in einer wegweisenden Entscheidung immaterielle Schäden bei rechtswidrigen Polizeimaßnahmen anerkannt hat. Dies gibt Bürgern, die durch staatliche Maßnahmen geschädigt werden, einen rechtlichen Rahmen, um für Verletzungen, auch immaterielle, entschädigt zu werden.

Die Fälle von Kölner und Düsseldorfer Polizeibeamten im Einsatz verdeutlichen die Gefahren, denen diese während ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, und den rechtlichen Kampf, den sie führen müssen, um für ihre Verletzungen anerkannt und entschädigt zu werden.

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OrtKöln, Deutschland
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