Lebenslange Haft für Syrer: Gericht verurteilt Kriegsverbrecher in Stuttgart
Lebenslange Haft für Syrer: Gericht verurteilt Kriegsverbrecher in Stuttgart
Busra Al Sham, Syrien - Am Mittwoch, den 3. Juni 2025, hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen wegweisenden Schuldspruch gegen Ammar A., einen 33-jährigen Syrer, gefällt. Der Mann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und schuldig gesprochen für mehrere Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die er während des Syrischen Bürgerkriegs beging. Dieses Urteil folgt auf eine komplexe und umfangreiche Verhandlung, die sich über acht Monate erstreckte.
Ammar A. war früher Mitglied einer schiitischen Miliz, die auf Seiten des Assad-Regimes kämpfte. Diese Gruppe war entscheidend daran beteiligt, die Proteste gegen die syrische Regierung zu unterdrücken, die im Jahr 2011 ausbrachen. Dabei wurden tausende Menschen festgenommen, gefoltert und getötet. Ziel dieser Miliz war es, die sunnitische Bevölkerung durch brutale Misshandlungen und Einschüchterung zu terrorisieren. Laut n-tv.de schloss sich Ammar A. der Miliz in seiner Heimatstadt Busra Al Sham an, wo er eine entscheidende Rolle bei den Übergriffen spielte.
Die Verbrechen im Detail
Das Gericht verbuchte insgesamt drei wesentliche Tatkomplexe. Im August 2012 überfiel die Miliz das Haus einer sunnitischen Familie, wobei ein 21-jähriger Student fatale Verletzungen erlitt und verstarb. Im April 2013 nahm Ammar A. den 27-jährigen Mohamad Alissa fest und übergab ihn dem Militärgeheimdienst, wo dieser gefoltert wurde. Nach 46 Tagen folgte die Freilassung Alissas. Ein weiteres Verbrechen ereignete sich 2014, als ein 40-jähriger sunnitischer Warenhändler mit seiner Familie überfallen, gefoltert und danach auf die Straße geworfen wurde.
Das Urteil wurde durch die Einvernahme von rund 30 Zeugen unterstützt, die zum Teil aus anderen Ländern angereist waren. Die sogenannten Caesar-Bilder, die über 6.000 dokumentierte Todesopfer zeigen, wurden ebenfalls als Teil der Beweisführung herangezogen. Der Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hat den Zugang zu weiteren Beweismitteln ermöglicht, was sich positiv auf den Prozessverlauf ausgewirkt hat. Jedoch ist das Urteil zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig; eine Revision bleibt möglich.
Hintergrund zur Menschenrechtslage in Syrien
Die Verurteilung von Ammar A. ist Teil einer breiteren Ermittlungsstrategie der Bundesanwaltschaft, die seit Jahren gegen Täter des Syrischen Bürgerkriegs vorgeht. Laut einem vertraulichen Papier des Außenministeriums hat sich die Menschenrechtslage in Syrien als „katastrophal“ erwiesen, was sich in der aktuellen Flüchtlingssituation widerspiegelt. Seit dem Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2011 flohen etwa 6,8 Millionen Menschen, viele davon in Länder wie die Türkei und Jordanien. In Deutschland haben bis Ende 2022 knapp 680.000 Menschen aus Syrien Schutz gesucht, während die Sicherheitslage im Land weiterhin destabilisiert bleibt.
Der letzte reguläre Lagebericht zu Syrien wurde vor 13 Jahren veröffentlicht, und das jüngste Lagebild basiert auf Informationen von Organisationen wie dem UNHCR, da die deutsche Botschaft seit 2012 geschlossen ist. Die Rückkehr von Geflüchteten kann unter den aktuellen Bedingungen nicht gewährleistet werden, und mehr als 90% der syrischen Bevölkerung lebt unterhalb der Armutsgrenze. Angriffe auf Zivilisten und Infrastrukturen sind nach wie vor an der Tagesordnung, was die humanitäre Lage weiter verkompliziert. Laut tagesschau.de sind auch 68% der Menschen in Syrien von Hunger bedroht.
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Ort | Busra Al Sham, Syrien |
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