Leipzig im Fokus: Der Streit um das Verbot des Compact-Magazins!

Leipzig im Fokus: Der Streit um das Verbot des Compact-Magazins!

Leipzig, Deutschland - Am Dienstag, den 10. Juni 2025, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über das Verbot des rechts­extremen „Compact“-Magazins. Der Prozess, ursprünglich für Februar 2024 angesetzt, wurde aufgrund eines hohen Zuschauer- und Medienandranges sowie Platzmangel in den Gerichtssälen verschoben. Ein geeigneter Saal war erst im Juni verfügbar, sodass nun die Verhandlung unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wird. Weitere Termine könnten am Mittwoch und Donnerstag folgen, falls erforderlich, berichtet die LVZ.

Das Verbot des Magazins, das vom Bundesinnenministerium unter der damaligen Ministerin Nancy Faeser im Juni 2024 verhängt wurde, beruht auf der Beurteilung, dass es als zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene fungiert. Es wird beschuldigt, gegen Jüdinnen und Juden sowie Menschen mit Migrationsgeschichte zu hetzen und die parlamentarische Demokratie zu untergraben. Das Verbot wurde nach Artikel 9 des Grundgesetzes ausgesprochen, der Vereinigungen untersagt, die die verfassungsmäßige Ordnung gefährden. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat das Magazin eine monatliche Auflage von etwa 40.000 Exemplaren und erzielt über den YouTube-Kanal eine Reichweite von bis zu 345.000 Abonnenten, wie DW berichtet.

Rechtsstreit um Pressefreiheit

Die betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen, einschließlich des Chefredakteurs Jürgen Elsässer, haben gegen das Verbot Klage erhoben, wobei sie argumentieren, dass ein Presse- und Medienunternehmen nicht auf Basis des Vereinsrechts verboten werden dürfe. In einer Eilverhandlung im August 2024 entschied das Gericht teilweise zugunsten des Magazins, da viele dessen Inhalte nicht als angreifend erachteten. Dies führte dazu, dass das Magazin bis zur endgültigen Entscheidung weiterhin erscheinen durfte. Der Prozess bewertet die Balance zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, Menschenwürde und demokratische Werte zu wahren, betont bpb.

Die Meinungsfreiheit ist im deutschen Grundgesetz durch Artikel 5 garantiert und umfasst auch die Freiheit, kritische Äußerungen gegen die Verfassung zu tätigen. Zugleich sind die Möglichkeiten zur Einschränkung dieser Freiheit unter bestimmten Umständen festgelegt. Hierzu zählen beispielsweise Hassreden, die in einem klaren Rahmen verboten werden können. Das vorliegende Verfahren wird voraussichtlich weitreichende Implikationen für den Umgang mit extremen Meinungsäußerungen und deren rechtliche Bewertung haben und damit auch das Verständnis von Pressefreiheit in Deutschland beeinflussen.

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OrtLeipzig, Deutschland
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