Mecklenburg-Vorpommern: Neues Gesetz stärkt Wasserschutz und Preise steigen!

Mecklenburg-Vorpommern beschließt neues Wasser- und Küstenschutzgesetz zur Stärkung des Gewässerschutzes und Trinkwasserversorgung.
Mecklenburg-Vorpommern beschließt neues Wasser- und Küstenschutzgesetz zur Stärkung des Gewässerschutzes und Trinkwasserversorgung. (Symbolbild/NAG)

Mecklenburg-Vorpommern: Neues Gesetz stärkt Wasserschutz und Preise steigen!

Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland - In Mecklenburg-Vorpommern bahnt sich ein wichtiger Schritt in Sachen Gewässerschutz und Klimaanpassung an. Das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz (LWaKüG M-V) wurde Ende Juni 2023 beschlossen und hat das Ziel, den Schutz von Grundwasser, Seen und Flüssen in der Region zu stärken. Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) stellte nun am 24. Juni 2025 die neuesten Entwicklungen vor, wobei ein zentrales Element des Gesetzes das verbindlich verankerte Nachhaltigkeitsgebot ist. Euwid Wasser berichtet, dass durch das neue Gesetz das Verbot von tiefem Pflügen und den Einsatz umweltschädigender Düngemittel in 5-Meter-Weißstreifen an Gewässern festgelegt wird.

Der Klimawandel ist massiv und zeigt sich durch steigende Temperaturen, häufigere Starkregen sowie Trockenperioden. Diese Veränderungen erforderten ein Handeln, das das neue Gesetz aufgreift. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen maximal 7.500 Hektar Ackerland in Mecklenburg-Vorpommern von den neuen Regelungen betroffen sein. Über die neue Regelung zur Düngemittelnutzung hinaus wird auch geprüft, wie eine wassersparende Bewässerung durch Landwirte erfolgen kann, was sogar Anreize für solche Methoden zur Folge haben könnte. Tagesschau berichtet von den zahlreichen Maßnahmen, die ergriffen werden, um auch in Zeiten von Klimawandel und Wetterextremen den Gewässerschutz zu gewährleisten.

Wasserentnahme und Gebühren

Die neuen Regelungen bringen nicht nur Veränderung in den Schutzmaßnahmen, sondern auch in der Finanzierung. Künftig müssen Landwirte für Wasserentnahmen zahlen: 2 Cent pro Kubikmeter für Oberflächenwasser und 6 Cent für Grundwasser. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Erhöhung der Trinkwasserpreise. Eine vierköpfige Familie kann mit jährlichen Mehrkosten von etwa 15 Euro rechnen, während der Preis für einen Liter Trinkwasser um knapp einen Cent steigen wird.

Durch die Einführung dieser neuen Gebühren plant das Land jährliche Einnahmen von rund 11 Millionen Euro, die gezielt in Projekte zur Stärkung des Gewässerschutzes sowohl für die Grundwasserqualität als auch für die Erneuerung von fast 700 Messstellen fließen sollen. Dies sorgt nicht nur für notwendige finanzielle Mittel, sondern fördert auch die Anpassung an den Klimawandel und den Schutz unserer wertvollen Wasserressourcen. DVGW hebt hervor, dass die Klimakrise bereits erste Stresstests für die Wasserversorgung angekündigt hat, was durch das Trockenjahr 2018 besonders offensichtlich wurde.

Investitionen in die Zukunft

Das Gesetz ersetzt das bestehende Landeswassergesetz von 1992 und ist Teil einer umfassenden Strategie zur Gewässerunterhaltung und wasserwirtschaftlichen Infrastruktur. Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben seit 1991 bereits etwa 2,5 Milliarden Euro in die Abwasserbeseitigung investiert, darunter 900 Millionen Euro an Fördermitteln vom Land. Zudem flossen rund 300 Millionen Euro in Trinkwasservorhaben, unterstützt durch 110 Millionen Euro an Fördermitteln.

Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Gesetzes ist auch der Küstenschutz. Rund 500 Millionen Euro wurden seit 1990 in Küstenschutzanlagen investiert. Nun wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Küstenschutz nicht nur für die Umwelt, sondern auch für bebautes Land an der Küste einen rechtlichen Rahmen erhält. Dank neuer Anlagen soll auf den ansteigenden Meeresspiegel und stärkere Stürme reagiert werden, was für die Region von entscheidender Bedeutung ist. Die bevorstehenden Debatten im Landtag vor der Sommerpause werden entscheidend zeigen, wie das Gesetz weiter vorankommt und wann es schließlich in Kraft treten kann.

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OrtMecklenburg-Vorpommern, Deutschland
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