Betrunkener Mopedfahrer stürzt mit 2,5 Promille in Löcknitz!
Ein 62-Jähriger wurde in Löcknitz mit über 2,5 Promille auf einem Moped ohne Führerschein aufgegriffen. Ermittlungen laufen.

Betrunkener Mopedfahrer stürzt mit 2,5 Promille in Löcknitz!
In einem pikanten Vorfall, der sich im idyllischen Löcknitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald ereignete, musste die Polizei einen 62-Jährigen zur Verantwortung ziehen. Dieser war mit über 2,5 Promille Alkohol im Blut auf seinem Moped unterwegs, und das Ganze geschah, ohne dass er im Besitz eines Führerscheins war. Wie NDR berichtet, kam es zu seinem Sturz, kurz nachdem er den Ortsausgang passierte, wobei er sich glücklicherweise nur leicht verletzte. Zeugen, die beobachteten, wie der Mann von der Fahrbahn abkam, alarmierten umgehend den Notruf.
Die Polizei, die rasch zur Stelle war, stellte einen deutlichen Alkoholgeruch fest und führte umgehend einen Atemalkoholtest durch. Hierbei kam zum Vorschein, dass der Mann nicht nur erheblich betrunken war, sondern auch keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Infolgedessen wurden Ermittlungen gegen ihn wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Alkoholverstöße im Straßenverkehr
Fahren unter Alkoholeinfluss ist in Deutschland ein ernstes Thema. Generell gilt für Autofahrer eine Promillegrenze von 0,5 bis 1,09, was bereits als Ordnungswidrigkeit betrachtet wird, die mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro und Punkten in Flensburg geahndet werden kann, wie ADAC erklärt. Ab 1,1 Promille wird das Fahren absolut strafbar. Besonders heikel wird es ab einem Wert von 1,6 Promille, da hier die Gefahr von Fahrerlaubnisentzug und sogar einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) droht.
Im Fall des 62-Jährigen können die Konsequenzen durchaus gravierend ausfallen, denn zusätzlich zu den rechtlichen Schritten stellt sich auch die Frage, wie seine Versicherung auf diesen Vorfall reagieren wird. Laut ADAC kann eine Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Unfallgegners zahlen, hat jedoch das Recht, bis zu 5000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückzufordern, falls dieser gegen die Verkehrsregeln verstößt. Auch eine Vollkaskoversicherung könnte je nach Höhe der Alkoholisierung nur teilweise oder gar nicht einspringen.
Die Geschehnisse in Löcknitz sollten uns allen als mahnendes Beispiel dienen: Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur das Leben des Fahrers, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer. Die Gesetzgebung verfolgt hier ein klares Ziel: Sicherheit im Straßenverkehr und Verantwortung übernehmen.