Chaos bei Arztterminen: Neubrandenburger Jugendliche verzweifeln!

In Mecklenburgische Seenplatte gibt es Schwierigkeiten bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
In Mecklenburgische Seenplatte gibt es Schwierigkeiten bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. (Symbolbild/NAG)

Chaos bei Arztterminen: Neubrandenburger Jugendliche verzweifeln!

Neubrandenburg, Deutschland - Die Suche nach einem Arzt für die notwendige Jugendarbeitsschutzuntersuchung gestaltet sich für viele Jugendliche in Deutschland als wahrer Nervenkitzel. Besonders in Mecklenburg-Vorpommern sind die Herausforderungen groß, wie das Beispiel einer betroffenen Leserin aus Neubrandenburg zeigt. Um ihren Ausbildungsvertrag zu unterzeichnen, musste sie einen Termin bei einem Kinder- oder Hausarzt bekommen. Doch die Mühe, einen solchen Termin zu ergattern, erwies sich als „fast unendliche Geschichte“. Diese Missstände sind laut SVZ kein Einzelfall.

Nach vier Wochen Wartezeit wurde ihr schließlich ein Termin angeboten, der dann jedoch kurzfristig abgesagt wurde. Die absoluten Frustrationen, die sie erlebte, sind stellvertretend für viele, die vor ihrem ersten Job eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) benötigen. Dieses Gesetz schreibt vor, dass Jugendliche im Alter von 15 bis unter 18 Jahren vor Beginn einer Beschäftigung untersucht werden müssen, um ihre Gesundheit und körperliche Entwicklung zu schützen. Aber was passiert, wenn die Ärzte sich weigern, diese Untersuchungen durchzuführen?

Gesetzliche Vorgaben und aktuelle Probleme

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht vor, dass die entsprechenden Untersuchungen nicht nur erforderlich sind, sondern auch von Haus- oder Kinderärzten durchgeführt werden können. Leider zeigt sich, dass viele Ärzte in Neubrandenburg die Durchführung dieser Untersuchungen nicht mehr akzeptieren, was die betroffenen Eltern und Jugendlichen in eine echte Bredouille bringt. Der Grund? Die Vergütungen werden als zu niedrig angesehen, wie die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, konkret die LAGuS, bestätigen konnte, gemäß Informationen von LAGuS.

Die LAGuS appelliert an die Kinder- und Jugendärzte, die notwendigen Untersuchungen weiterhin anzubieten. Der Druck auf die Bundesebene, die Gebührenordnung für Ärzte zu überarbeiten und die Vergütung zu erhöhen, wird spürbar. Momentan bleibt den Jugendlichen oft nichts anderes übrig, als einen langfristigen und aufwendigen Weg zu gehen, um einen Arzt zu finden, der die Untersuchung durchführt.

Der Prozess der Untersuchungen

Juvenile Beschäftigte müssen vor ihrer ersten Anstellung eine ärztliche Untersuchung nachweisen, um die gesundheitliche Eignung zu belegen. Dieser Nachweis wird im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (§§ 32 ff. JArbSchG) nach einem festgelegten Verfahren benötigt. Die Untersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn der Beschäftigung erfolgen. Eine Nachuntersuchung ist zudem notwendig, wenn der Jugendliche weiterhin unter 18 Jahre alt ist, normalerweise im ersten Jahr der Beschäftigung. Arbeitgeber sind angehalten, die Arbeitnehmer an die Nachuntersuchungen zu erinnern.

  • Wichtig: Bei geringfügiger Beschäftigung (max. 2 Monate) ist keine Untersuchung erforderlich.
  • Die Wahl des Arztes ist prinzipiell frei, doch oft gibt es viele Stolpersteine auf dem Weg zur notwendigen Untersuchung.

Die Untersuchungskosten werden in NRW vom Land getragen, sofern der Arzt direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnet, jedoch werden privatärztliche Honorare nicht erstattet. Der gesamte Prozess bringt auch administrativen Aufwand mit sich. Die Jugendlichen können online einen digitalen Untersuchungsberechtigungsschein anfordern, der für die ärztliche Untersuchung notwendig ist. Dass dabei viele auf Schwierigkeiten stoßen, belegt die Perspektive der Leserin, die immer wieder auf Absagen stieß.

Die Herausforderungen, vor denen Jugendliche und ihre Familien stehen, sollten die Verantwortlichen auf allen Ebenen zum Handeln bewegen. Es bleibt zu hoffen, dass mit der anhaltenden Diskussion zur Vergütung auch bald Verbesserungen eintreten werden. Nur so können wir sicherstellen, dass die Jugendlichen ohne unnötige Hürden ihren Weg ins Berufsleben antreten können. Die Klage über Warten und Umwege kann nicht das Schlusswort sein – hier muss an Lösungen gearbeitet werden, anstatt dass sich die Betroffenen zwischen Ärzten und Bürokratie „herumspielen“ müssen.

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OrtNeubrandenburg, Deutschland
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