Wer wird Neverins neue Bürgermeisterin? Drei Kandidaten im Rennen!

Wer wird Neverins neue Bürgermeisterin? Drei Kandidaten im Rennen!
In der idyllischen Gemeinde Neverin wird demnächst ein neues Kapitel aufgeschlagen. Rund 1.000 Einwohner suchen nach einem neuen Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin, nachdem Amtsinhaber Nico Klose seinen Rücktritt für Anfang November angekündigt hat. Klose, der zum Oberbürgermeister von Neubrandenburg gewählt wurde, wird am 17. Juli vereidigt und räumt somit seinen Platz in Neverin, was die Bürgermeisterwahl unbedingt nötig macht. Der Wahltermin ist auf den 26. Oktober 2025 festgelegt, ganz im Sinne der demokratischen Tradition, wie auch NDR berichtet.
Unter den drei bestätigten Kandidaten sticht eine Bewerberin besonders hervor: Karoline Koreng. Die 30-jährige Vize-Bürgermeisterin ist nicht nur die erste offizielle Kandidatin der Wählergemeinschaft „Bürger für Neverin“, sondern könnte bei Erfolg auch die jüngste Bürgermeisterin in ganz Mecklenburg-Vorpommern werden. Sie bringt bereits Erfahrung mit, als Mitglied im Kulturausschuss der Neveriner Gemeindevertretung und hat sich zuvor aktiv in der Gemeindepolitik engagiert. In ihrer beruflichen Laufbahn als Gesundheits- und Krankenpflegerin hat sie bewiesen, dass sie ein gutes Händchen für die Bedürfnisse ihrer Mitbürger hat. Dennoch wird der Vergleich mit den bisherigen Amtsinhabern spannend sein, denn der jüngste Bürgermeister, Julian Klinkenberg, war bei seinem Amtsantritt erst 28 Jahre alt, so berichtet der Nordkurier.
Die Mitbewerber
Doch Koreng hat zwei Mitbewerber: Hagen Flemmig, 46 Jahre alt, ein Apotheker und Soldat, sowie Ralf Hintze, 61 Jahre alt, der als Arbeitspädagoge um Stimmen wirbt. Diese drei Männer und Frauen sollen nun am 26. Oktober 2025 die Gunst von etwa 870 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewinnen. Dabei wird die Anspannung spürbar steigen, denn die Entscheidung über das 14. Oberhaupt der Gemeinde seit 1945 steht an. Historisch betrachtet hat nur eine Frau das Bürgermeisteramt inne gehabt: Hannelore Scharff, die von 1975 bis 1990 tätig war.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wie wichtig diese Wahl ist, zeigt sich auch in den Anforderungen an die Wähler. Wahlberechtigt sind alle Deutschen gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie Staatsbürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wichtig ist, dass sie mindestens 16 Jahre am Wahltag alt sind und seit mindestens 37 Tagen im Wahlgebiet wohnen. Für die Kandidaten gilt, dass sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen, einen Wohnsitz im Wahlgebiet haben und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht durch einen Richterspruch oder eine zivil- oder strafrechtliche Entscheidung verloren haben. Diese Vorgaben fasst laiv-mv.de zusammen.
Mit einem spannenden Wahlkampf vor der Tür zeigt Neverin, dass die Bürger aktiv in die Gestaltung ihrer Zukunft eingreifen können. Die Wahl verspricht, ein interessanter Schauplatz für aufstrebende Talente und erfahrene Köpfe zugleich zu sein.