Neuer Mutterschutz: Frauen profitieren von erweiterten Fristen nach Fehlgeburten

Neuer Mutterschutz: Frauen profitieren von erweiterten Fristen nach Fehlgeburten
Deutschland - Ab dem 1. Juni 2025 tritt eine umfassende Reform des Mutterschutzgesetzes in Kraft, die Frauen nach einer Fehlgeburt neue Rechte zuspricht. Insbesondere erhalten Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, Anspruch auf Mutterschutz. Wie zvw.de berichtet, können betroffene Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Diese Regelung reicht bis zu acht Wochen Mutterschutz für Fehlgeburten ab der 20. Woche.
Diese gesetzliche Änderung folgt einem Gesetzentwurf, der am 14. Februar 2025 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Das Familienministerium schätzt, dass jährlich etwa 90.000 Schwangerschaften in Deutschland mit Fehlgeburten enden, wobei rund 84.000 davon vor der 12. Woche auftreten, für die bislang kein Mutterschutzanspruch bestand. Diese Frauen waren bis jetzt gezwungen, sich krank zu melden, um Zeit zur Genesung zu erhalten.
Neuregelungen im Detail
Mit der neuen Regelung gelten folgende Schutzfristen: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche sind es bis zu zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen und ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz. Frauen können jedoch auch selbst entscheiden, ob sie trotz Fehlgeburt arbeiten möchten, sofern sie dies ausdrücklich wünschen. Arbeitgeber dürfen während der festgelegten Schutzfristen betroffene Frauen nicht beschäftigen, es sei denn, diese erklären sich bereit, zu arbeiten. Dies unterstützt das Recht auf Selbstbestimmung der betroffenen Frauen, wie bmfsfj.de feststellt.
Die Regelungen sollen nicht nur für abhängig beschäftigte Frauen gelten, sondern auch für selbstständige Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, sowie für Soldatinnen und Beamtinnen. Selbstständige Frauen mit privater Krankenversicherung bleiben jedoch vorerst von diesen neuen Regelungen ausgeschlossen, wobei künftige Schritte in Aussicht stehen, um auch diese Gruppe einzubeziehen.
Vorgehensweise und Anspruch auf Leistungen
Um den Anspruch auf Mutterschaftsleistungen während der Schutzfristen geltend zu machen, müssen Frauen ab der 13. Woche eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt vorlegen, die die Schwangerschaftswoche dokumentiert. Arbeitgeber haben zudem die Möglichkeit, Kosten für den Mutterschutz über die Umlageversicherung U2 zurückzufordern, wie tk.de erklärt.
Die Reform kam überfällig, da es bis dato keine spezifischen Regelungen für Fehlgeburten, die vor der 24. Schwangerschaftswoche stattfanden, gab. Diese Gesetzgebung bringt wichtige Änderungen mit sich, um Frauen in schwierigen Situationen wie Fehlgeburten den nötigen Schutz und Unterstützung zu bieten.
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Ort | Deutschland |
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