Rundfunkbeitrag 2024: Millionen Bürger werden von Gebühren befreit!

Der Annualbericht 2024 zeigt einen Anstieg der Rundfunkbeitragsbefreiungen, vor allem durch Bürgergeld und Grundsicherung.
Der Annualbericht 2024 zeigt einen Anstieg der Rundfunkbeitragsbefreiungen, vor allem durch Bürgergeld und Grundsicherung. (Symbolbild/NAG)

Rundfunkbeitrag 2024: Millionen Bürger werden von Gebühren befreit!

Deutschland - Der aktuelle Jahresbericht zum Rundfunkbeitrag 2024 zeigt einen signifikanten Anstieg der Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht. Laut Ruhr24 sind mittlerweile 2,4 Millionen Menschen von dieser Pflicht befreit, was einem Anstieg von 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dies markiert den ersten Anstieg der Befreiungen seit 2018.

Die Hauptursache für diese Entwicklung ist die Zunahme der Grundsicherung im Alter, die um 3,4 Prozent gewachsen ist. Auch die Befreiungen aufgrund des Bürgergeldes und Sozialgeldes stiegen um 0,3 Prozent. Dies zeigt, dass insbesondere benachteiligte Gruppen von den Änderungen profitieren.

Details zu den Befreiungsgründen

Auch kleineren Gruppen wird eine Befreiung gewährt. So erhalten beispielsweise 64.199 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt, 32.950 Menschen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, während 6.421 Personen aus der Berufsausbildungsbeihilfe und 1.163 taubblinde Menschen von der Beitragszahlung befreit sind. Außerdem gibt es 3.021 Härtefälle, die besondere Berücksichtigung finden.

Rückgang der Einnahmen

Es ist wichtig zu betonen, dass derzeitige Empfänger von Sozialleistungen die Möglichkeit haben, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen. Berechtigungen zur Befreiung umfassen unter anderem das Bürgergeld und die Grundsicherung gemäß Rundfunkbeitrag.de.

Antragsverfahren und Härtefälle

Das Antragsverfahren auf Befreiung ist einfach: Interessierte müssen ein entsprechendes Formular ausfüllen und bei der Beitragsstelle einreichen. Dabei sind verschiedene Sozialleistungen anerkannt, die zur Befreiung berechtigen. weitere Details hierzu sind in den Informationen auf VZHH zu finden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Härtefälle, wenn das Einkommen nur geringfügig über der Bedarfsgrenze liegt. Hierbei muss ein Nachweis der Sozialbehörde über die Einkommenssituation beigefügt werden.

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OrtDeutschland
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