Stallpflicht für Geflügel: Drohender Virus zwingt Landwirte zur Vorsicht!
Ab dem 30. Oktober 2025 müssen Geflügelhaltungen im Jerichower Land wegen Vogelgrippe in Ställe. Veranstaltungen sind verboten.

Stallpflicht für Geflügel: Drohender Virus zwingt Landwirte zur Vorsicht!
Im Jerichower Land sind ab morgen alle Geflügelhalter gefordert, ihre Vögel in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Wildvogelschutzvorrichtungen zu halten. Diese Entscheidung wurde durch eine neue Allgemeinverfügung, die heute im Amtsblatt Nummer 21/2025 veröffentlicht wurde, getroffen. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung sind umfassende Informationen für Geflügelhalter einsehbar: [www.lkjl.de].
Besonders hervorzuheben ist, dass alle Geflügelveranstaltungen – seien es Ausstellungen, Märkte oder Wettbewerbe – vorübergehend untersagt sind. Der Verband der Geflügelhalter hat bereits Alarm geschlagen und fordert von der Politik eine bundesweite Stallpflicht. „Es liegt an uns, die Tiere zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu verhindern“, betont Georg Heitlinger vom baden-württembergischen Landesverband der Geflügelwirtschaft.
Hintergrund zur Vogelgrippe
Auch im Saarland wurde am 30. Oktober eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet, die für vier Wochen in Kraft tritt. Mindest elf Wildvögel wurden dort bereits mit der Vogelgrippe, einschließlich des gefährlichen H5N1-Virus, infiziert. Neueste Informationen sprechen von 18 weiteren Wildtieren, die aktuell untersucht werden. Bei Verstößen gegen diese Anordnung drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. „Das Risiko einer Massenschlachtung steht im Raum, wenn die Situation nicht in den Griff zu bekommen ist“, so Experten. Bisher sind die Geflügelhalter beunruhigt über die finanziellen Risiken.
Die Vogelgrippe ist jedoch nicht nur auf das Jerichower Land oder das Saarland beschränkt. Der virale Gesundheitszustand der Geflügelbestände in ganz Deutschland ist angespannt. Schätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts zeigen, dass in diesem Herbst bereits mehr als 200.000 Tiere wegen Geflügelpestausbrüchen getötet werden mussten. Über zwei Millionen Tiere wurden im Winter 2020/21 gekeult, und zehntausende wurden allein in diesem Jahr aufgrund von Infektionsfällen in 50 Betrieben betroffen.
Die Relevanz für die Geflügelhalter
Die Situation macht den Geflügelhaltern die Sorgenfalten tiefer. Neben dem erlittenen finanziellen Verlust hätten sie auch die Möglichkeit, bei nachgewiesenen Ausbrüchen Entschädigungen zu beantragen. Diese sind jedoch derzeit auf maximal 50 Euro pro Tier begrenzt, mit einer Anfrage des Bundesministeriums für Landwirtschaft an die EU, diese Grenze auf 110 Euro zu erhöhen.
„Das Ansteckungsrisiko für Menschen gilt als sehr gering“, beruhigen die Behörden, während sie den Fokus ganz klar auf die Sicherheit der Geflügelbestände setzen. Vor diesem Hintergrund ist ein sorgsames Handeln der Geflügelhalter gefragt. Sie sollten zudem bei heiklen Beobachtungen, wie plötzlichen Krankheits- oder Todesfällen bei Wildvögeln, umgehend das zuständige Amt für Verbraucherschutz kontaktieren unter der Telefonnummer 03921/949-3900 oder per E-Mail an veterinaeramt@lkjl.de.
Die Entwicklung bleibt spannend und ernst. Ob die Maßnahmen ausreichen, um die Situation einzudämmen, bleibt abzuwarten.