Sachsen-Anhalt startet digitale Revolution im Krankenhauswesen!
Sachsen-Anhalt startet digitale Revolution im Krankenhauswesen!
Sachsen-Anhalt, Deutschland - Sachsen-Anhalt setzt heute einen wichtigen Meilenstein in der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform. Ab sofort können alle Krankenhausträger im Land im Rahmen des digitalen Antragsverfahrens Leistungsgruppen für die vollstationäre somatische Versorgung beantragen. Wie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung informiert, steht dazu die Online-Plattform KLAAS (Krankenhaus-Länder-Antrags-Analyse-System) bereit. Alle betroffenen Krankenhäuser haben sich bereits registriert und können nun die Herausforderungen der Digitalisierung anpacken. Sachsen-Anhalt berichtet.
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hebt hervor, wie wichtig die Schaffung einer modernen Krankenhauslandschaft mit klaren Qualitätsstandards ist. Und das ganz papierlos: Der gesamte Schriftverkehr sowie die Kommunikation mit dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt erfolgen komplett digital. Dies erleichtert nicht nur den Prozess der Antragstellung, sondern zeigt auch, wie ernst die Bemühungen um Transparenz und Effizienz im Gesundheitswesen genommen werden. Die Ministerin fordert zudem die endgültigen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums zu neuen Leistungsgruppen.
Neues aus dem Transformationsfonds
Ein weiterer Schlüsselfaktor in dieser Reform ist der Gesundheitsfonds, der für die strukturelle und digitale Transformation der Krankenhauslandschaft aufgelegt wurde. Der sogenannte Krankenhaustransformationfonds (KHTF) bietet Krankenhäusern die Möglichkeit, Fördermittel für verschiedene Projekte zu beantragen. Dazu zählen unter anderem der Aufbau telemedizinischer Netzwerke und die Einrichtung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten. KPMG berichtet.
Die geförderten Maßnahmen können sich auf Bau- und Umbaumaßnahmen beziehen, ebenso wie auf IT- und Kommunikationssysteme sowie die notwendige medizinisch-technische Ausstattung. Damit die Projekte gefördert werden, müssen sie einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit genügen und dürfen nicht über andere Programme finanziert werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Anträge für die Unterstützung bis zum 30. September des vorausgehenden Jahres bei den jeweiligen Bundesländern eingereicht werden müssen.
Das große Ganze
Laut Informationen des Bundesgesundheitsministeriums wird der Transformationsfonds mit bis zu 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gefördert, zusätzlich müssen die Bundesländer ebenso 25 Milliarden Euro bereitstellen. Diese finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, innovative Projekte zur Verbesserung der stationären Versorgung zu fördern. Darunter fallen auch Strukturen für seltene und komplexe Erkrankungen sowie integrierte Notfallstrukturen.
Mit diesen umfassenden Maßnahmen und einem klaren Fokus auf Digitalisierung und Qualitätssicherung sind die Weichen für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft gestellt. Bis spätestens Ende Oktober 2026 müssen die Leistungsgruppen zugeordnet sein, was ab 2027 gültig ist. Sachsen-Anhalt zeigt sich bereit, anpassungsfähig zu sein, falls es bundesweit Veränderungen geben sollte. Momentan kann das Land auf eine Infrastruktur von 44 Krankenhäusern an 53 Standorten zugreifen, darunter zwei Universitätskliniken und zwei Maximalversorger.
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Ort | Sachsen-Anhalt, Deutschland |
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