Sachsen-Anhalt zahlt 297.000 Euro an Anschlagsopfer aus – Hilfe kommt!

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Sachsen-Anhalt zahlt 297.000 Euro an Opfer des Anschlags in Magdeburg. Unterstützung auch für Betroffene des Halle-Anschlags.

Sachsen-Anhalt zahlt 297.000 Euro an Opfer des Anschlags in Magdeburg. Unterstützung auch für Betroffene des Halle-Anschlags.
Sachsen-Anhalt zahlt 297.000 Euro an Opfer des Anschlags in Magdeburg. Unterstützung auch für Betroffene des Halle-Anschlags.

Sachsen-Anhalt zahlt 297.000 Euro an Anschlagsopfer aus – Hilfe kommt!

In Sachsen-Anhalt gibt es Neuigkeiten, die gerade für die Betroffenen von Übergriffen und Anschlägen von großer Bedeutung sind. Aus dem Opferhilfefonds des Landes wurden stolze 297.000 Euro an Menschen ausgezahlt, die in Not geraten sind. Der Großteil der Zahlungen geht an die Verletzten des verheerenden Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg, der am 20. Dezember 2024 stattfand und bei dem tragischerweise sechs Menschen das Leben verloren und über 300 weitere verletzt wurden. Dies berichtet die Borkener Zeitung.

Wie die aktuellen Zahlen zeigen, konnten im Rahmen von insgesamt 159 Einzelverfahren entsprechende Auszahlungen vorgenommen werden. Besonders interessant ist, dass der Fonds rückwirkend bis ins Jahr 2019 aufgelegt wurde, was bedeutet, dass auch die Betroffenen des Anschlags in Halle, der am 9. Oktober 2019 stattfand, von dieser Hilfe profitieren können. Dabei gab es sechs Auszahlungen in Bezug auf den Halle-Anschlag. Trotz der Herausforderungen haben bis Mitte August bereits 170 Verfahren ihren Abschluss gefunden, während es noch 134 weitere offene Verfahren gibt.

Hilfestellungen für Betroffene

Doch was wird genau getan, um den Opfern zu helfen? Ein weiteres Augenmerk liegt auf den neuen Regelungen, die gerade eingeführt werden. Gemäß einem Beschluss des Kabinetts soll es auch für jene, die bereits Hilfe aus Bundesmitteln erhalten haben, möglich sein, zusätzliche Gelder aus dem Opferhilfefonds zu beziehen. Diese Regelung wird rückwirkend ab dem 1. Oktober 2019 greifen. Laut der Mitteldeutschen Zeitung bedeutet das, dass nicht nur die Opfer des Magdeburger Anschlags, sondern auch jene aus Halle und einer Messerattacke in Wolmirstedt unterstützt werden sollen.

Die Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) betont dabei die Verantwortung des Landes, die Solidarität mit den Opfern zu zeigen. Wer einen Antrag auf Unterstützung stellen möchte, kann das ohne Verjährungsfristen tun – ein echter Pluspunkt für die Betroffenen. Online verfügbar sind auch die Antragsformulare, und eine Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro steht im Raum, um betroffenen Personen in ihrer Not zu helfen.

Professionelle Unterstützung

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Zusammenarbeit mit dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG). Dieser Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu professioneller, kostenloser und unabhängiger Beratung zu ermöglichen. In ganz Deutschland sind 17 Beratungsstellen in 14 Bundesländern aktiv, um den Opfern beizustehen.

Die Unterstützung der Betroffenen reicht von praktischer Hilfe bei der Bewältigung der Folgen rechter Gewalt bis hin zu umfassender Beratung, die eine anonymisierte Unterstützung garantiert. Jährlich hilft der VBRG hunderten von Menschen, die von Übergriffen betroffen sind.

Mit den neuesten Maßnahmen und der fortwährenden Unterstützung sorgt Sachsen-Anhalt dafür, dass die Stimmen der Opfer gehört werden. Es zeigt sich, dass es auch in schweren Zeiten wichtig ist, die Gemeinschaft zu stärken und Betroffenen den Rücken zu stärken.