Dunkelheit über Hüselitz: Windräder ohne Nachtlicht sorgen für Aufregung!
Ab 1. Januar 2025 müssen Windenergieanlagen in Stendal mit bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung ausgestattet sein, um Lichtverschmutzung zu reduzieren.

Dunkelheit über Hüselitz: Windräder ohne Nachtlicht sorgen für Aufregung!
Die Energiewende ist in vollem Gange und damit geht auch einher, dass Windenergieanlagen in Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Stromerzeugung leisten. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Windenergieanlagen (WEA) mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet sein. Diese Regelung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 festgelegt und betrifft auch bestehende Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen wurden, wie MDR berichtet.
Die BNK bringt eine wesentliche Änderung mit sich: Die Warnlichter der Windkraftanlagen, die bisher bei Dunkelheit ununterbrochen blinkten, werden nun bedarfsgerecht gesteuert. Sie gehen etwa 30 bis 40 Minuten nach Sonnenuntergang aus und werden nur aktiviert, wenn sich ein Flugzeug oder Hubschrauber auf einen Abstand von etwa vier Kilometern nähert. Dadurch sind die Lichter in den meisten Fällen, nämlich 97 Prozent der Zeit, unbeleuchtet. Wie in weiteren Berichten auf leka-mv zu lesen ist, nutzen diese Systeme radar- oder transponderbasierte Technologien zur Erkennung von Flugobjekten.
Überraschung in Hüselitz
Die Änderungen sind für einige Anwohner, wie in Hüselitz, überraschend gekommen. Dort fand am 18. Oktober eine Feier statt und viele waren irritiert über die plötzliche Dunkelheit, da sie nicht über die Inbetriebnahme der neuen Nachtkennzeichnung informiert wurden, wie MDR berichtet. Während Ortsbürgermeister Hans Radtke darauf hinweist, dass das Blinken der Lichter nicht das Hauptproblem darstellt, sondern vielmehr die Geräuschbelästigung durch die Rotoren, zeigt sich der Bedarf der Anwohner nach besserer Kommunikation.
Die Umrüstung auf die BNK erforderte für das Betreiberunternehmen ETE in Stendal eine kostspielige Investition in sechsstelliger Höhe. Diese Umstellung ist jedoch nicht durchweg positiv, da bundesweit Proteste gegen rote Warnlichter laut werden, insbesondere in Bezug auf die Lichtverschmutzung. Laut einer Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg befürwortet die Bevölkerung die bedarfsgerechte Befeuerung, nicht zuletzt, um den Einfluss auf die Tierwelt zu minimieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die neuen gesetzlichen Vorgaben geben aber auch Anlass zur Besorgnis. Betreiber, die gegen die gesetzliche Verpflichtung verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen. So sind für jeden Monat, in dem eine Windenergieanlage ohne die vorgeschriebene BNK betrieben wird, Zahlungen an den Netzbetreiber in Höhe von 10 Euro pro kW installierter Leistung fällig, wie leka-mv zusammenfasst. In einigen Bundesländern, wie Mecklenburg-Vorpommern, sind die Betreiber bereits länger verpflichtet, ihre Anlagen mit einer automatischen Befeuerung auszustatten.
Die Einführung der BNK ist bereits mehrfach verschoben worden, was auf Zertifizierungsprobleme und ein mangelndes Marktangebot zurückzuführen ist. Die neue Regelung erhebt Ansprüche an die Betreiber und könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Genehmigungen für Windenergieanlagen haben. Dabei sind Ausnahmen theoretisch möglich, wenn weniger als fünf neue Windenergieanlagen errichtet werden, wie in den Regelungen festgelegt.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie gut sich die Umsetzung der BNK gestalten lässt und ob die Anwohner und Betreiber mit den neuen Regelungen zurechtkommen. In jedem Fall bleibt die Windenergie ein zentraler Teil der Energiewende, und wie es aussieht, wird sich auch in Zukunft viel rund um diese Technologien bewegen.