Gericht erklärt Asyl-Zurückweisung in Brandenburg für rechtswidrig!

Gericht erklärt Asyl-Zurückweisung in Brandenburg für rechtswidrig!
Frankfurt (Oder), Deutschland - Am 2. Juni 2025 wurde ein bedeutendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts bekannt, das die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen in Deutschland als rechtswidrig einstuft. Der Fall betrifft drei somalische Asylsuchende, die am 9. Mai am Bahnhof in Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei kontrolliert wurden, nachdem sie mit dem Zug aus Polen eingereist waren. Dort hatten sie ein Asylgesuch geäußert, wurden jedoch noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Bundespolizei rechtfertigte diese Maßnahme mit der Behauptung, die Personen seien aus einem sicheren Drittstaat eingereist. Dies war jedoch nicht rechtmäßig, wie das Gericht entschied.
Das Urteil stellt die erste gerichtliche Entscheidung in Bezug auf eine Neuregelung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dar, der nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen anordnete. Diese Neuregelung ermöglichte die Rückweisung von Asylsuchenden an der Grenze, fand jedoch keinen rechtlichen Halt im Urteil des Verwaltungsgerichts. Dobrindt hatte erklärt, dass die verschärften Kontrollen nicht auf lange Dauer angelegt sind und besonders verletzliche Gruppen wie Kinder und Schwangere von den Zurückweisungen ausgenommen sind.
Rechtswidrige Rückweisung
Laut dem Verwaltungsgericht muss die Bundespolizei zunächst das Dublin-Verfahren einleiten, bevor eine Rückweisung vorgenommen werden kann. Die Entscheidung hebt hervor, dass Deutschland den Verpflichtungen gemäß der Dublin-Verordnung der EU nachkommen muss. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass es an einer ausreichenden Darlegung einer Bedrohung für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung fehle, die eine Ausnahme von diesen Verpflichtungen rechtfertigen könnte. Dies bedeutet, dass die unmittelbare Rückweisung nach Polen in diesem speziellen Fall als rechtswidrig eingestuft wurde.
Die Argumentation der Bundespolizei, dass eine Rückweisung aufgrund eines nationalen Notstands oder zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit notwendig sei, wurde zurückgewiesen. Obwohl Dobrindt versucht hatte, sich auf Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu stützen, konnte das Gericht diese Position nicht bestätigen. In dem Verfahren, das von den Betroffenen über ein Eilverfahren angestoßen wurde, wurde zudem festgestellt, dass die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts unanfechtbar sind.
Auswirkungen und politische Reaktionen
Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Handhabung von Flüchtlingsanträgen in Deutschland haben. Bereits jetzt wird die rechtliche Grundlage für die Rückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen infrage gestellt. Es bleibt abzuwarten, ob Dobrindt und die Bundesregierung auf das Urteil reagieren und ob möglicherweise weitere juristische Schritte unternommen werden.
Für die betroffenen Asylsuchenden könnte das Gerichtsurteil eine Wende bringen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, ihre Ansprüche durch einen offiziellen Asylantrag in Deutschland rechtlich geltend zu machen, anstatt nach Polen zurückgeschickt zu werden. Dies stellt einen wichtigen Fortschritt im Umgang mit Asylsuchenden dar und kritisiert die rigiden Maßnahmen, die in den letzten Wochen beschlossen wurden.
Für weitere Informationen zu diesem Thema verweisen wir auf die Berichterstattung von MDR, Moz und Zeit.
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Ort | Frankfurt (Oder), Deutschland |
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