Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Verbot von Compact-Magazin

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Verbot von Compact-Magazin
Am Dienstag, dem 11. Juni 2025, fand im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine mit Spannung erwartete Verhandlung über das Verbot des als rechtsextremistisch eingestuften Compact-Magazins statt. Die Chefredakteure Jürgen Elsässer und seine Ehefrau Stephanie betraten um 9:51 Uhr den Großen Sitzungssaal. Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte das Verbot am 5. Juni 2024 unter der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen. Compact wird als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ eingestuft und ist mit einer Auflage von rund 40.000 Exemplaren eine relevante Stimme in diesem Milieu.
Nachdem Compact gegen das Verbot Klage erhob, erlangte das Magazin zunächst eine vorläufige Aussetzung des Verbots durch den 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. In der Verhandlung, die über drei Tage gehen soll, sind mehr als 40 Journalisten angemeldet. Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots und die Argumente beider Seiten. Das BMI erläutert, dass Compact als gesichert rechtsextremistische Vereinigung gilt und Verbindungen zur Identitären Bewegung sowie zur AfD aufweist. Zudem bestehen personelle Verknüpfungen zur früheren NPD und zu den Freien Sachsen.
Argumente für und gegen das Verbot
Im Rahmen des Verfahrens betont das BMI, dass Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sei und argumentiert, dass das Verbot im Einklang mit Artikel 9 des Grundgesetzes stehe, der solche Maßnahmen erlaubt, wenn sie gegen die Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. Nancy Faeser hatte das Verbot mit der Begründung ausgesprochen, dass das Magazin Anstiftungen zu Antisemitismus und gegen die parlamentarische Demokratie fördere.
Obwohl die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland hohe Priorität hat, gibt es gemäß der Verfassung Grenzen, die in diesem Fall widerlegt werden sollen. Elsässer, der in der Vergangenheit einen radikalen politischen Werdegang durchlief, bezeichnete sich selbst als „Diktator“ innerhalb seines Verlags und betont die Unpolitikalität seiner Mitarbeitenden. Seine Rolle und die inkriminierten Äußerungen im Magazin sind zentrale Punkte der aktuellen Verhandlung.
Rechtsextremismus in Deutschland
Das Thema Rechtsextremismus ist in Deutschland besonders brisant, wie der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) 2023 zeigt. Demnach ist das rechtsextremistische Personenpotenzial auf 50.250 Personen gestiegen (2023: 40.600), wobei auch ein Anstieg der rechtsextremistischen Straftaten um 47,4 % verzeichnet wurde. Besonders betont werden muss, dass Compact Teil eines breiteren Netzwerks ist, das gesellschaftliche Themen instrumentalisieren kann, um migrationsfeindliche und antisemitische Positionen zu propagieren.
Im Kontext zunehmender rechtsextremistischer Agitation in der Bevölkerung sieht das BMI die Notwendigkeit, Maßnahmen gegen rechtsgerichtete Medien zu ergreifen. Auch der YouTube-Kanal von Compact hatte im Juni 2025 512.000 Abonnenten, was die Reichweite und den Einfluss des Magazins unterstreicht.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht zudem im Lichte der gesellschaftlichen Verantwortung, die die Bundesregierung übernimmt, um die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt, um die spezifischen Äußerungen aus dem Magazin eingehend zu erörtern.
Für weitere Informationen können Sie die Artikel von Sächsische.de, DW und Verfassungsschutz.de besuchen.