Einkaufswagen-Missbrauch in Torgau: Bürger sind entsetzt!
Torgau kämpft seit Jahren gegen die zweckentfremdete Nutzung von Einkaufswagen. Bürger und Marktleiter bitten um Einsicht.

Einkaufswagen-Missbrauch in Torgau: Bürger sind entsetzt!
In Torgau sorgt ein altbekanntes Problem für Unmut: die missbräuchliche Verwendung von Einkaufswagen, die im Prima-Einkaufspark (PEP) bereitgestellt werden. Bereits seit fünf Jahren plagt dieses Thema die Stadt und insbesondere den PEP. Laut torgauerzeitung.de setzte sich das Problem in der letzten Oktoberwoche fort, als etwa 35 Einkaufswagen des Kauflands an der Zinnaer Straße 18 bis 26 abgestellt wurden. Obwohl die Wagen regelmäßig ins PEP zurückgebracht werden, tauchen sie immer wieder an dieser Sammelstelle auf.
Die Maßnahmen, die zur Eindämmung dieses Problems ergriffen wurden, wie das Verlegen von Rasengittersteinen am Übergang zum Stadtteil Nordwest im September des Vorjahres, zeigen nur bedingt Wirkung. Während diese Steine tatsächlich einige Bürger, vor allem solche mit Rollatoren oder Kinderwagen, davon abhalten, die Wagen mit nach Hause zu nehmen, ermöglichen sie es anderen, das Mitnehmen der Einkaufswagen weiterhin unkompliziert zu gestalten. PEP-Centermanager Michael Bünnagel besorgt sich regelmäßig Rückmeldungen von Bürgern sowie Anrufen von Marktleitern von Obi, Kaufland und Netto über die angesammelten Wagen. Dabei appelliert Bünnagel an die Einsicht der Kunden, dass dies kein Einzelfall in Torgau Nordwest ist.
Was ist Zweckentfremdung?
Interessant ist, wie das Phänomen auch aus juristischer Sicht betrachtet wird. Der Begriff „Zweckentfremdung“ beschreibt die nicht vorgesehene Verwendung von Eigentum. Dies bedeutet, dass die Einkaufswagen, die für den Einkauf bestimmt sind, durch die Bürger für eigene Transporte missbraucht werden. Wikipedia führt verschiedene Beispiele an, bei denen Dinge nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Zweck verwendet werden, wie etwa die Umnutzung von Wohnraum oder anderen Vermögenswerten. In Torgau betrifft dies ganz klar die Einkaufswagen, die von Bürgern in einem anderen als dem vorgesehenen Kontext genutzt werden.
Das Problem wird durch verschiedene Maßnahmen und regelmäßige Kontrollen angegangen. Diese sind bisher allerdings wenig effektiv, wenn man bedenkt, dass die Einkaufswagen einen Wert von ungefähr 350 Euro haben und regelmäßig von EU-Bürgern genutzt werden, um die Einkäufe zu transportieren. Diese Tatsache lässt das Problem noch dringlicher erscheinen, da ein nachhaltiger Umgang mit dem Eigentum von Einzelhändlern wichtig ist.
Weitere Regelungen und deren Auswirkungen
Die allgemeine Gesetzeslage rund um solche Problematiken ist ebenso entscheidend. In vielen Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen, gibt es Gesetze, die eine Zweckentfremdung unterbinden sollen. Wie haufe.de darstellt, sind Vorschriften in der Garagenverordnung oder ähnlichen Regelungen festgelegt, um sicherzustellen, dass Immobilien oder Gegenstände nicht für Zwecke verwendet werden, die nicht vorgesehen sind. Auch wenn Einkaufswagen nicht im eigentlichen Sinne als Immobilien oder Wohnraum gelten, werfen solche Regelungen eine interessante Frage zur Verantwortung der Verbraucher auf.
Abschließend bleibt zu beobachten, ob die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Zweckentfremdung der Einkaufswagen langfristig Früchte tragen werden. Die Hoffnung auf eine Einsicht der Bürger und ein respektvoller Umgang mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen bleibt. Es ist wichtig, dass sowohl Einzelhändler als auch Bürger gemeinsam an einer Lösung arbeiten, um Torgau ein wenig freundlicher zu gestalten.