Wasser dringend gefordert: Landratsamt greift bei Trockenheit durch!

Nordsachsen erlässt Allgemeinverfügung zur Wassernutzung wegen Trockenheit. Abpumpen von Wasser aus Gewässern bis 30.09.2025 verboten.
Nordsachsen erlässt Allgemeinverfügung zur Wassernutzung wegen Trockenheit. Abpumpen von Wasser aus Gewässern bis 30.09.2025 verboten. (Symbolbild/NAG)

Wasser dringend gefordert: Landratsamt greift bei Trockenheit durch!

Nordsachsen, Deutschland - Die anhaltende Trockenheit bringt in Nordsachsen ernsthafte Konsequenzen mit sich, die nun in Form einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes spürbar werden. Am 2. Juli 2025 hat das Landratsamt entschieden, dass wegen sinkender Grundwasserstände und niedriger Wasserpegel in Oberflächengewässern die Wasserentnahme mittels Pumpen sofort eingestellt werden muss. Dies betrifft in erster Linie Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern. Wie die Leipziger Internet Zeitung berichtet, ist diese Entscheidung notwendig, um die Tier- und Pflanzenwelt sowie die natürliche Selbstreinigung der Gewässer zu schützen.

Die aktuelle Situation ist ernst und könnte durch unerlaubte Staustellen oder Pumpensümpfe, die häufig dort entstehen, wo Wasser abgepumpt wird, weiter verschärft werden. Besonders in kleineren Zuflüssen zeigt sich die kritische Lage, wie Dr. Eckhard Rexroth, 1. Beigeordneter des Landkreises, betont. Anwohner sind aufgerufen, verantwortungsbewusst mit den Wasserressourcen umzugehen, insbesondere bei der Gartenbewässerung. Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2025 oder bis auf Widerruf, und alle Bürger sollten sich der Tragweite dieser Maßnahmen bewusst sein.

Regelungen zur Wasserentnahme

Doch wie steht es um die Bewässerung der heimischen Gärten? Auch hier gibt es Unterschiede, über die die RegionalHeute informiert. Während die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern strikt eingeschränkt ist, dürfen Gartenbesitzer ihre Pflanzen tagsüber zwischen 10 und 18 Uhr mit Leitungswasser gießen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass für Wasser aus privaten Brunnen oder natürlichen Quellen temporäre Einschränkungen oder vollständige Verbote gelten können, abhängig von der jeweiligen Allgemeinverfügung.

Die Regelungen betreffen zudem Zierbrunnen und Springbrunnen, die nur betrieben werden dürfen, wenn sie mit Trinkwasser versorgt sind. Ein generelles Bewässerungsverbot im genannten Zeitraum gilt allerdings nicht für die Verwendung von Leitungswasser. Die zeitlichen Einschränkungen dienen dem Zweck, Wasserverluste durch hohe Verdunstung zu minimieren, eine notwendige Maßnahme, die in zahlreichen Landkreisen bereits Anwendung findet, darunter in Stadt Braunschweig und Landkreis Goslar.

Strenge Kontrollen und Bußgelder

Mit diesen strikten Maßnahmen zeigt das Landratsamt, wie ernst die Lage ist. Die untere Wasserbehörde wird die Einhaltung der Vorgaben besonders in den Sommermonaten streng überwachen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Ein Aufruf zur Achtsamkeit und zum verantwortungsvollen Umgang mit den Wasserressourcen ist daher mehr als angebracht, um die sensible Natur zu schützen und auch zukünftigen Generationen eine intakte Umwelt zu bewahren.

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OrtNordsachsen, Deutschland
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