Prozess um DJ: Gericht spricht wegen Mangel an Beweisen frei!

Am Amtsgericht Pirna wurde DJ Jörg H. freigesprochen; IP-Adresse als zentrale Beweismittel im Prozess um Kinderpornografie.
Am Amtsgericht Pirna wurde DJ Jörg H. freigesprochen; IP-Adresse als zentrale Beweismittel im Prozess um Kinderpornografie. (Symbolbild/NAG)

Prozess um DJ: Gericht spricht wegen Mangel an Beweisen frei!

Pirna, Deutschland - Im aktuellen Prozess um den 60-jährigen Jörg H. vor dem Amtsgericht Pirna steht die Frage im Raum, ob er für den mutmaßlichen Upload von kinderpornografischem Material am 17. Mai 2023 zur Rechenschaft gezogen werden kann. In den vergangenen zwei Verhandlungstagen, die vor zwei Wochen begannen, sorgte der Angeklagte zunächst durch eine außergewöhnliche Verkleidung für Aufsehen, erschien dann aber im unauffälligen weißen Poloshirt mit dunkelblauem Kragen. Ein Bild des ruhigen und gefassten Mannes, der gleichwohl unter dem Druck seiner Situation steht.

Während die Verhandlung sich auf den Aufenthaltsort des Angeklagten an besagtem Tag konzentriert, wird schnell klar, dass die Beweislage eher dünn ist. Ein Zeuge, der 43 Jahre alt und am besagten Tag mit Jörg H. unterwegs war, gibt an, ihm bei einem Transport geholfen zu haben. Von 16:30 Uhr bis zum Abend sei er mit H. zusammen gewesen, könne jedoch nichts über dessen Aktivitäten nach dieser Zeit berichten. Das lässt viele Fragen offen und die Möglichkeit eines Freispruchs rückt in den Fokus.

Beweislage und Verteidigung

Die Verteidigung des Angeklagten legt ein Dokument vor, welches belegen soll, dass Jörg H. am Abend für eine DJ-Veranstaltung gebucht war. Den Ermittlungsbehörden ist es zwar gelungen, seine E-Mail-Adresse und Handynummer zuzuordnen, auf seinen Geräten jedoch wurde kein kinderpornografisches Material gefunden. Der Richter stellt klar, dass die bloße IP-Adresse, die eine eindeutige numerische Kennung für Geräte im Internet darstellt, nicht ausreicht, um eine Verurteilung zu stützen. Hierbei ist zu beachten, dass IP-Adressen eine zentrale Rolle in solchen Ermittlungen spielen und oft durch Internetdienstanbieter zurückverfolgt werden können, um den Anschlussinhaber zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten, wie in den Erläuterungen von Louis & Michaelis beschrieben wird.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass auch die Telefonleitung des Angeklagten öffentlich bekannt war, was es fremden Personen erleichtert, den Zugang zu missbrauchbaren Geräten und Konten zu erhalten. Da konkrete Beweismittel fehlen, folgt das Gericht der Argumentation der Verteidigung. Der Zeuge, der bestätigen konnte, dass H. zur fraglichen Zeit nicht an seinem Wohnort war, stärkt die Argumente für einen Freispruch.

Urteilsverkündung und Folgen

Am Ende der Verhandlung entscheidet das Gericht überraschend auf Freispruch. Jörg H. muss jedoch die Kosten des Verfahrens übernehmen. Die Rückgabe seines Handys ist gegenwärtig ebenfalls ein Thema, das von der Staatsanwaltschaft geprüft wird. In Anbetracht der Art der vorgeworfenen Straftaten war es entscheidend, dass keine schlüssigen Beweise vorgelegt werden konnten, wie auch die Bestimmungen nach § 184b StGB zeigen, die strenge Überprüfungen und strenge Datenschutzrichtlinien für solche Ermittlung ermöglichen.

Eltern und Betroffene, die in der Vergangenheit mit solch schwierigen Situationen konfrontiert waren, können sich unter anderem an Organisationen wie das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) wenden. Dort wird nicht nur rechtliche Hilfe angeboten, sondern auch emotionale Unterstützung durch Programme, die Familien zusammenbringen, die ähnliche Krisen durchlebt haben.

Eine klare Lektion bleibt: In komplexen Fällen rund um Kinderpornografie sind klare Beweise unerlässlich, um zu einem gerechteren Urteil zu gelangen — wie der Fall von Jörg H. eindrucksvoll zeigt.

Details
OrtPirna, Deutschland
Quellen