Schockierende Ungerechtigkeit: Sachsen zahlt höchste Pflegebeiträge!
Der DGB Sachsen fordert Beitragsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung, während der Buß- und Bettag als Feiertag bleibt.

Schockierende Ungerechtigkeit: Sachsen zahlt höchste Pflegebeiträge!
In Sachsen naht der Buß- und Bettag, der in zwei Wochen gefeiert wird. In einem Bundesland, das sich durch seine eigene Regelung zur Pflegeversicherung von anderen unterscheidet, hat diese Tradition jedoch ihren Preis. Arbeitnehmer hier müssen seit 30 Jahren ein halbes Prozent mehr an die Pflegeversicherung zahlen. Das kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Sachsen scharf. Wie DGB Sachsen berichtet, schlägt die ungleiche Finanzierung der Pflegeversicherung kräftig zu Buche: Sächsische Beschäftigte zahlen im Schnitt 227,42 Euro mehr pro Jahr als ihre Kollegen in anderen Bundesländern.
Die Fakten sprechen für sich. Laut DGB beträgt der durchschnittliche Bruttojahresverdienst in Sachsen 51.339 Euro. Bei einer einheitlichen Finanzierung könnten die Beschäftigten sogar 256,70 Euro pro Jahr sparen. Der DGB fordert daher eine Beitragsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung und setzt sich für die Beibehaltung des Feiertages ein. Ein leidenschaftliches Plädoyer von Daniela Kolbe, der stellvertretenden Vorsitzenden des DGB Sachsen, zeigt, wie wichtig dieser Feiertag für viele ist.
Hohe Beiträge und wenig Ausgleich
Woher rührt eigentlich diese Ungerechtigkeit? Der Ursprung liegt in der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995, als die Länder verpflichtet wurden, einen landesweiten Feiertag aufzuheben, um die Belastung für Arbeitgeber zu kompensieren. 15 von 16 Bundesländern strichen den Buß- und Bettag. Sachsen jedoch behielt ihn unter der CDU-Regierung von Kurt Biedenkopf. Arbeitnehmer in Sachsen drehen nun den Spieß um: Sie müssen die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung tragen, während Arbeitgeber für die Sozialversicherung nur einen Teil bezahlen.
Aktuelle Daten zeigen, dass in Sachsen Angestellte 2,2 Prozent ihres Einkommens in die Pflegeversicherung einzahlen müssen, während Arbeitgeber nur 1,2 Prozent beisteuern. Das Senate eine Gesamtbelastung von 3,4 Prozent, während Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern von einem Arbeitgeberanteil von 1,8 Prozent sprechen. Aufgrund dieser Regelung müssen kinderlose Versicherte einen Aufschlag von 0,35 Prozent ab dem 23. Lebensjahr zahlen, was die Situation noch verschärft. ND-Aktuell bestätigt, dass dies breite Diskussionen über die Fairness und Gleichbehandlung in der Pflegeversicherung ausgelöst hat.
Was kann getan werden?
Die Forderung nach einer grundlegenden Änderung wird immer lauter. Insbesondere eine Anpassung des § 58 (3) im SGB XI wird als notwendig erachtet, um die Ungerechtigkeit zu beenden. Der DGB bietet zudem einen Ersparnisrechner auf seiner Homepage an, um den Beschäftigten zu zeigen, wie viel Geld sie aufgrund dieser Regelung verlieren könnten. Die Diskussion um die Beitragsgerechtigkeit ist entbrannt, und der Widerstand wächst.
Abschließend bleibt zu sagen, dass die kommenden Wochen entscheidend für die zukünftige Gestaltung der Pflegeversicherung in Sachsen sein könnten. Auch die Entscheidung, den Buß- und Bettag beizubehalten sowie die Anrufe nach einer gerechten Finanzierung, werden weiterhin von großer Bedeutung sein. Eine pauschale Lösung gibt es nicht, doch die Aufklärung und Sensibilisierung der Bürger sind unerlässlich, um die Lage nachhaltig zu verbessern.