Eltern in Zwickau kämpfen um Bildungsticket-Zuschüsse: Chaos pur!

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Zwickau, 8.09.2025: Eltern kämpfen um Zuschüsse für Schülerbeförderung, während der Landkreis neue Richtlinien einführt.

Zwickau, 8.09.2025: Eltern kämpfen um Zuschüsse für Schülerbeförderung, während der Landkreis neue Richtlinien einführt.
Zwickau, 8.09.2025: Eltern kämpfen um Zuschüsse für Schülerbeförderung, während der Landkreis neue Richtlinien einführt.

Eltern in Zwickau kämpfen um Bildungsticket-Zuschüsse: Chaos pur!

In Zwickau sorgt eine verworrene Situation für Verwirrung unter Eltern von Grundschülern: Die Anträge auf Zuschüsse zum Bildungsticket (BiTi) stapeln sich im Rathaus, während die verantwortlichen Stellen den Überblick zu verlieren scheinen. Die Zuschussregelung für das Bildungsticket wurde vor geraumer Zeit abgeschafft, nachdem sie früher von der Stadt Zwickau bereitgestellt wurde. Jetzt müssen sich die Eltern auf die Bestimmungen des Landkreises Zwickau einstellen, die für eine umfassende Unterstützung der Familien bei der Schülerbeförderung sorgt, wie Freie Presse berichtet.

Ein weiteres Mal stehen Änderungen im Vordergrund, die das Verständnis der Eltern herausfordern. Der Kreistag hat beschlossen, die Eigenanteile der Familien bei der Anschaffung des Bildungstickets für Schüler der Klassen 1 bis 4 zu begrenzen. Seit dem Schuljahr 2022/2023 gibt es einen jährlichen Zuschuss von 120 Euro für berechtigte Schüler. Interessant dabei: Wenn das Ticket bei den Verkehrsbetrieben Regionalverkehr Westsachsen GmbH (RVW) oder den städtischen Verkehrsbetrieben Zwickau (SVZ) erworben wird, müssen die Eltern den Zuschuss nicht extra beantragen. Diese Regelung, die die Erstattung direkt an die Verkehrsunternehmen vorsieht, zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Weitere Infos dazu findet man auf der Internetseite des Landkreises Zwickau (Landkreis Zwickau).

Neue Bedingungen für Zuschüsse

Was sich ebenfalls verschärft hat, sind die Antragsmodalitäten für Zuschüsse. Bis zum Schuljahr 2024/2025 können keine neuen Anträge auf Zuschüsse der Stadt Zwickau mehr gestellt werden, da die freiwillige Leistung nun ausgelaufen ist. Eltern von Grundschülern und Förderschülern können allerdings weiterhin die Unterstützung des Landkreises Zwickau in Höhe von bis zu 120 Euro jährlich in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist eine gemeldete Hauptwohnung im Landkreis, die auch die Stadt Zwickau umfasst. Bei Anträgen auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten sollte zudem beachtet werden, dass diese nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zuerst bei den zuständigen Ämtern beantragt werden müssen (Zwickau.de).

Ein gutes Händchen beim Verfahren ist also gefragt, da viele Eltern Schwierigkeiten haben, sich im Dschungel der verschiedenen Förderungen und Zuschüsse zurechtzufinden. Es bleibt zu hoffen, dass durch die neuen Regelungen und besseren Informationen auf den Internetportalen zügig Klarheit geschaffen wird. Schließlich sind die Möglichkeiten für die Familien da, um die Kosten für die Schülerbeförderung in den Griff zu bekommen – man muss nur wissen, wo man ansetzen muss.