So erben Sie richtig: Alles zur gesetzlichen Erbfolge ohne Testament!

Erfahren Sie, wie gesetzliche Erbfolge ohne Testament funktioniert und welche Regelungen für Verwandte und Ehepartner gelten.
Erfahren Sie, wie gesetzliche Erbfolge ohne Testament funktioniert und welche Regelungen für Verwandte und Ehepartner gelten. (Symbolbild/NAG)

So erben Sie richtig: Alles zur gesetzlichen Erbfolge ohne Testament!

Deutschland - Die gesetzliche Erbfolge regelt die Vermögensverteilung in Deutschland, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Laut Weser-Kurier erfolgt die Vermögensweitergabe primär nach Blutsverwandtschaft, wobei Ehe- und eingetragene Lebenspartner besondere gesetzliche Erbrechte genießen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert die Erbfolgen klar. Demnach werden die Verwandten in Ordnungen unterteilt. Erben erster Ordnung sind die Nachkommen, darunter Kinder und Enkelkinder. Die Erben zweiter Ordnung umfassen die Eltern und Geschwister, während zu den Erben dritter Ordnung Großeltern sowie deren Nachkommen zählen. Schließlich erben in der vierten Ordnung die Urgroßeltern und deren Nachkommen. Dabei erben immer die Angehörigen der vorrangigen Ordnung, solange noch ein verwandter Erbe lebt, wie das Fachanwalt Magazin erklärt.

Besonderheiten der Ehegatten

Ehepartner erben nicht nach diesen Ordnungen, sondern erhalten einen eigenen Erbanteil, dessen Höhe vom Güterstand abhängt. Bei einer Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Partner 50% des Erbes, während dieser Anteil ohne Kinder auf 75% ansteigt. In einer Gütertrennung kann der Erbanteil des Partners auf mindestens ein Viertel fallen. Unverheiratete und Patchwork-Familien sind jedoch im gesetzlichen Erbrecht nicht berücksichtigt, was zu Konflikten führen kann.

Bei kinderlosen Verstorbenen treten die Geschwister in Erbfolge und erben gleichmäßig, während Stiefkinder nicht beteiligt sind. Sollte es überhaupt keine gesetzlichen Erben geben oder wird die Erbschaft ausgeschlagen, fällt das Erbe an das Bundesland des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen, wie Erbrecht-Ratgeber berichtet.

Testamentarische Regelungen

Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen, indem der Erblasser spezifische Erben benennt oder gesetzliche Erben ausschließt. Es muss jedoch gültig und in der richtigen Form verfasst sein, um wirksam zu sein. Ein unwirksames Testament führt dazu, dass die gesetzliche Erbfolge Anwendung findet. Nach Fachanwalt Magazin sind Pflichtteilsansprüche für enterbte Angehörige, wie Kinder und Ehepartner, relevant, die mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils betragen.

Um die Erbangelegenheiten für minderjährige Kinder oder zum Schutz großer Vermögenswerte zu regeln, wird empfohlen, ein Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen. Es ist wichtig, dass solche Dokumente klar und rechtsgültig formuliert sind, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden. Anforderungen zur Testierfähigkeit und zur ordnungsgemäßen Unterschrift müssen beachtet werden, da ansonsten die Wirksamkeit des Testaments in Frage steht.

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