Steuern sparen nach der Trennung: So nutzen Sie den Splittingvorteil!

Steuern sparen nach der Trennung: So nutzen Sie den Splittingvorteil!
Köln, Deutschland - Bei der Trennung von Ehegatten stehen neben emotionalen auch wirtschaftliche Herausforderungen im Raum. Insbesondere das steuerlich vorteilhafte Ehegattensplitting endet in der Regel mit der Trennung. Ab diesem Zeitpunkt werden die Partner steuerlich wie Singles behandelt, was zu spürbaren finanziellen Nachteilen führen kann. Doch es gibt Regelungen, die es Ex-Paaren ermöglichen, auch während des Trennungsjahres noch von diesem Steuervorteil zu profitieren. Weser-Kurier berichtet, dass ein Versöhnungsversuch den steuerlichen Vorteil sogar verlängern kann.
Ein wichtiges Element dabei ist, dass das Paar eventuell wieder zusammenlebt. Ein steuerlich relevanter Versöhnungsversuch ist gegeben, wenn die Partner mindestens einen Monat wieder zusammen sind. Wird dieser Versuch unternommen, bevor die zwölfmonatige Trennungsfrist abläuft, kann das offizielle Datum der endgültigen Trennung verschoben werden. Ein Vorteil, der für das Finanzamt keinerlei Rolle spielt, ist, dass der Erfolg des Versöhnungsversuchs finanziell nicht relevant ist.
Steuervorteile und Fristen
Wie Lohi erläutert, geht der steuerliche Vorteil des Ehegattensplittings spätestens ab dem folgenden Jahreswechsel verloren. Es wird dabei nicht mit zwölf Monaten ab der Trennung gerechnet, sondern das Kalenderjahr beendet den Vorteil. Ein Ehepaar, das sich also zu Beginn des Jahres trennt, kann bis zum Ende des Kalenderjahres eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben.
Besonders vorteilhaft ist dies für Paare mit großen Einkommensunterschieden, die von der Zusammenveranlagung profitieren können. Hierbei können durch die Steuerklassen III und V erhebliche Steuerersparnisse von mehreren Hundert bis über Tausend Euro erzielt werden. Für versöhnungswillige Ehegatten empfiehlt es sich, vor Jahresende wieder zusammenzuziehen, um den Splittingvorteil auch für das kommende Jahr zu sichern.
Praktische Tipps zur steuerlichen Regelung
Bei einer erneuten Trennung im neuen Jahr bleibt der Steuervorteil erhalten, und es ist keine Mindestzeit für das Zusammenleben erforderlich. Die Glaubhaftigkeit des Versöhnungsversuchs muss dem Finanzamt jedoch vermittelt werden. Es wird empfohlen, das Formular „Zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft“ vor Jahresende beim Finanzamt einzureichen. Ein Nachweis für die Versöhnung kann zudem durch die Ummeldung des Hauptwohnsitzes erbracht werden.
Wie Finanztip hervorhebt, können Ehepaare vor allem bei großen Einkommensunterschieden von der Zusammenveranlagung profitieren. Der maximale Steuervorteil kann bei einem hohen Einkommen und einem großen Einkommensunterschied durchaus über 10.000 Euro betragen. Um die bestmögliche steuerliche Situation zu ermitteln, sollte jedoch auch die Option der Einzelveranlagung in Betracht gezogen werden, die in bestimmten Fällen ebenfalls Vorteile bieten kann.
In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig mit den steuerlichen Aspekten einer Trennung auseinanderzusetzen. Insbesondere bei der Verfügung über Steuererstattungen ist es wichtig, vorab zu klären, auf wessen Konto die Erstattung überwiesen wird und wie der Betrag aufgeteilt wird.
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Ort | Köln, Deutschland |
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