Gotha-Aktuell: Barrierefreie News mit Eye-Able Assist für Alle!
Gotha-Aktuell erweitert Website um Eye-Able Assist für barrierefreien Zugang. Neuheiten am 1.09.2025 bieten inklusive Funktionen für alle.

Gotha-Aktuell: Barrierefreie News mit Eye-Able Assist für Alle!
Heute, am 1. September 2025, dürfen sich die Leser:innen von Gotha-Aktuell über eine spannende Neuerung freuen. Das lokale Nachrichtenportal hat seine Internetseite um das innovative Barrierefreiheits-Tool Eye-Able Assist erweitert, um den Zugang zu Informationen für Menschen mit Sehschwächen und anderen individuellen Bedürfnissen erheblich zu erleichtern. Wie Gotha-Aktuell berichtet, macht die digitale Bedienhilfe das Lesen und Navigieren auf der Website einfacher denn je.
Die Toolbar von Eye-Able Assist bringt gleich mehrere nützliche Funktionen mit sich: Artikel können vorgelesen werden, die Schriftgröße lässt sich anpassen, und es stehen verschiedene Kontrast- und Nachtmodi zur Verfügung. Weiterhin kann die Farbgestaltung der Seite individuell verändert werden, und die ganze Sache funktioniert sowohl am PC als auch am Smartphone. Wer denkt, das klingt schon gut, wird mit der Tastaturnavigation und weiteren Einstellungen wie Cursor-Vergrößerung und Bildausblendung überrascht sein. Veränderungen geschehen sofort und können jederzeit zurückgesetzt werden. Dieser Schritt zeigt, dass Gotha-Aktuell Barrierefreiheit nicht nur als technisches Upgrade, sondern als gesellschaftliche Verantwortung sieht.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Doch nicht nur Gotha-Aktuell zeigt vorbildliches Engagement in Sachen Barrierefreiheit. Auch gesetzliche Vorgaben spielen eine zentrale Rolle. Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Einführung des BFSG ist ein wichtiger Schritt, insbesondere für Plattformen, die mit Finanzdienstleistungen, Onlineshops oder digitalen Gesundheitsdiensten zu tun haben.
„Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht“, so die Meinung vieler Experten, auch im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Viele digitale Angebote sind derzeit noch für Menschen mit Behinderungen schwer oder gar nicht zugänglich. Aktuell können nur etwa 1% der untersuchten Onlineshops die BFSG-Vorgaben vollständig erfüllen, was die Dringlichkeit verdeutlicht. Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, müssen mit Sanktionen rechnen, einschließlich erheblicher Bußgelder. Die Notwendigkeit für eine barrierefreie digitale Welt liegt klar auf der Hand – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für die Nutzerfreundlichkeit aller.
Best Practices für Barrierefreiheit
Ein weiteres Beispiel für gelungene Barrierefreiheit zeigen die Top 10 Websites, die als vorbildlich gelten. So hebt digitale-barrierefreiheit.info Portale wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und BBC hervor, die durch klare Strukturen, einfache Navigation und entsprechende unterstützende Features beeindrucken. Auch internationale Marken wie Apple und Eurowings setzen Standards, indem sie Barrierefreiheit in ihre digitalen Angebote integrieren.
Insgesamt zeigt sich, dass die Bemühungen um digitale Barrierefreiheit in den letzten Jahren zugenommen haben. Das BFSG wird dieser positive Trend weiter ankurbeln und für mehr Inklusion im digitalen Raum sorgen. Schließlich müssen wir alle die Möglichkeit haben, die digitale Welt ohne Einschränkungen zu nutzen. Gotha-Aktuell hat mit Eye-Able Assist einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht, und andere sollten folgen.