Wolf im Ilm-Kreis illegal angeschossen – Behörden ermitteln!

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Im Ilm-Kreis wurde ein illegal angeschossener Wolf eingeschläfert. Ermittlungen laufen, da Abschüsse gegen das Tierschutzrecht verstoßen.

Im Ilm-Kreis wurde ein illegal angeschossener Wolf eingeschläfert. Ermittlungen laufen, da Abschüsse gegen das Tierschutzrecht verstoßen.
Im Ilm-Kreis wurde ein illegal angeschossener Wolf eingeschläfert. Ermittlungen laufen, da Abschüsse gegen das Tierschutzrecht verstoßen.

Wolf im Ilm-Kreis illegal angeschossen – Behörden ermitteln!

Im Ilm-Kreis sorgt ein tragischer Vorfall für Aufregung unter Tierschützern und in der Bevölkerung: Ein Wolf wurde illegal angeschossen und musste eingeschläfert werden. Der junge Rüde, der zuvor schwer verletzt auf einem Feld bei Ilmenau gesichtet wurde, fiel zwei Wochen nach dem Vorfall den schweren Verletzungen zum Opfer. Untersuchungen des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung haben den Beschuss bestätigt. Die Hintergründe sind jedoch noch unklar, da die genetischen Untersuchungen zur Herkunft des Tieres noch ausstehen. Das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs hat daraufhin Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau wegen des illegalen Beschusses erstattet.

Die Polizei hat bereits Ermittlungen wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz aufgenommen. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt, was ein weiteres Kapitel in der Diskussion um den Wolf und seine akzeptierte Präsenz in Thüringen eröffnet. Der Abschuss eines geschützten Tieres wie des Wolfs ist gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz eine Straftat, die mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro oder sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden kann. In Thüringen sind momentan bis zu 25 Wölfe nachgewiesen, und viele von ihnen sind seit der Rückkehr der großen Beutegreifer in die Region Opfer illegaler Bejagung geworden.

Politische Verantwortung und Herdenschutz

Der NABU sieht in diesem Zusammenhang eine Mitschuld der Politik und der Wolfs- und Luchsgegner an der unsachlichen Stimmung gegenüber diesen Tieren. Während des gesamten Jahres 2025 hat sich der Kontakt zwischen Mensch und Tier verschärft. Vor allem die Akzeptanz von Wölfen und Luchsen ist in Thüringen angespannt. Ein Problemschwerpunkt liegt dabei in der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen. Laut der Rissstatistik für 2025 wurden bei fast 100 Prozent der Rissschäden an Schafen und Ziegen unzureichende Herdenschutzmaßnahmen dokumentiert.

Wölfe gehören zu den gefährdeten und streng geschützten Arten in Deutschland. Trotz vieler Forderungen nach einer Bejagung der Wölfe ist eine Aufnahme ins Jagdrecht rechtlich unzulässig und widerspricht den EU- und deutschen Schutzvorgaben. Für die Weidetierhalter bleibt die Verantwortung für den Schutz ihrer Tiere, was durch Einzäunungen und andere Herdenschutzmaßnahmen geschehen sollte. Die historische Jagd auf Wölfe träumt von der Ausrottung der Beutegreifer, doch diese Praktiken haben sich als ineffektiv erwiesen. Die Wolfspopulation reguliert sich selbst – durch Beuteverfügbarkeit, Krankheiten oder Rivalitäten.

Rechtliche Grundlagen zum Schutz des Wolfes

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz der Natur in Deutschland und gibt dem Wolf seit dem 31. August 1980 einen besonderen Schutzstatus. Besonders wichtig sind die Bestimmungen, die den Umgang mit Wölfen regeln. Das füttern oder anlocken der Tiere ist untersagt, es sei denn, es passiert unter Aufsicht der zuständigen Behörden. Nur in schwerwiegenden Fällen, etwa bei Nutztierrissen und ohne Zuordnung zu einem bestimmten Wolf, kann ein Abschuss gestattet werden. Zwischen 2000 und Oktober 2022 wurden in Deutschland insgesamt 812 tote Wölfe dokumentiert, was die Dimension der Problematik verdeutlicht.

Die Debatte um den Wolf in Thüringen ist damit keineswegs abgeschlossen. Der Vorfall im Ilm-Kreis erfordert ein Umdenken in der Gesellschaft und Look bei den Herdenschutzmaßnahmen. Auch in Zukunft wird es entscheidend sein, dass Mensch und Tier in einem respektvollen Miteinander leben können.